Mittelgroße Unternehmen über der KMU-Grenze profitieren künftig von geringeren Dokumentationspflichten beim Datenschutz und einer Digitalisierungswelle.
Die EU bläst zum Halali auf den bürokratischen Klippeneffekt. In Brüssel haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten 4. Omnibus-Pakets auf Entlastungen für den Mittelstand geeinigt. Hauptziel der vorläufigen Übereinkunft ist es, ein abruptes und drastisches Anwachsen von Regulierungspflichten zu verhindern, sobald ein florierendes Startup oder ein wachsender Betrieb die traditionelle Schwelle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) überschreitet. Dafür wird eine völlig neue Unternehmenskategorie gesetzlich verankert: die „Small Mid-Caps“ (SMC).
Der Fokus der Reform liegt für viele Digitalunternehmen auf einer spürbaren Entlastung an einer der sensibelsten regulatorischen Fronten: der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bisher profitierten vor allem KMU von Erleichterungen bei den ausufernden Dokumentationspflichten. Dieser Schutzschirm wird nun auf die neu geschaffenen SMCs erweitert.
Konkret bedeutet das, dass mittelgroße Betriebe bei der Verarbeitung von Daten, von denen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ausgeht, von den strengen Aufbewahrungs- und Protokollierungspflichten der DSGVO entlastet werden. Das soll Ressourcen freisetzen, die bisher in den Rechtsabteilungen gebunden waren, ohne dabei das Schutzniveau für Bürger bei kritischen Datenverarbeitungen aufzuweichen.
Die Definition, wer künftig als solches mittelgroßes Unternehmen gilt, wurde im Zuge der Trilog-Verhandlungen auf Druck des Parlaments noch einmal deutlich großzügiger gefasst als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Als Small Mid-Cap gelten demnach Betriebe mit weniger als 1000 Beschäftigten, die entweder einen Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 172 Millionen Euro vorweisen. Allein in Deutschland fallen nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums rund 17.930 Unternehmen in diese neue Kategorie. Diese Firmen machen zwar europaweit nur einen kleinen Teil aller Betriebe aus. Sie stellen aber rund sechs Prozent der Gesamtbeschäftigung und sind überproportional in innovationsgetriebenen Schlüsselbranchen wie der Elektronik, der Luft- und Raumfahrt, der Energiebranche und dem Gesundheitssektor vertreten.
Neben der DSGVO greifen die Erleichterungen für SMCs noch in zahlreichen weiteren EU-Regelwerken. So erhalten diese Unternehmen einen vereinfachten Zugang zu KMU-Wachstumsmärkten durch weniger komplexe Prospektpflichten bei der Kapitalbeschaffung. Auch bei den Due-Diligence-Anforderungen der Batterie-Verordnung, den Registrierungen für fluorierte Treibhausgase sowie bei Antidumping-Verfahren und den Regeln der Finanzmarktrichtlinie MiFID II greifen künftig Anpassungen, die den Verwaltungsaufwand drücken sollen.
Flankiert wird die Reform von einer breit angelegten Digitalisierungsoffensive unter dem Leitmotiv „Digital by Default“. Das Paket sieht vor, papierbasierte Anforderungen in rund 20 EU-Produktvorschriften schrittweise zu eliminieren. So dürfen Hersteller die Bedienungsanleitungen und die EU-Konformitätserklärung künftig standardmäßig digital statt in gedruckter Form bereitstellen. Um Risiken für Verbraucher auszuschließen, wurde jedoch vereinbart, dass sicherheitsrelevante Informationen bei ernsthaften Schadensrisiken weiterhin physisch beiliegen müssen. Zudem wird der digitale Austausch zwischen nationalen Behörden und den Marktteilnehmern vereinheitlicht.
Die Initiative geht maßgeblich auf die Wettbewerbsberichte von Mario Draghi und Enrico Letta zurück, die bereits im vergangenen Jahr eine Entlastungsrevolution für Europas Wirtschaft gefordert hatten. Der Kompromiss muss nun noch formell vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 15 Monate Zeit, die Richtlinien-Anteile in nationales Recht zu gießen. Für die technischen Anpassungen der Digitalisierungsvorgaben gilt eine Frist von 24 Monaten. Ob die Reform den gewünschten Befreiungsschlag liefert, will die EU-Kommission nach fünf Jahren im Rahmen eines umfassenden Berichts überprüfen.
Stefan Krempl
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