Der Regierungsentwurf zur Novelle der Frequenzverordnung setzt globale Beschlüsse um und stärkt die Landesverteidigung. Für das 6-GHz-Band und den Weltraum gibt es klare Vorgaben.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat einen Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung vorgelegt. Mit diesem Schritt leitet die Bundesregierung eine Aktualisierung der nationalen Frequenzordnung ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion 2023 in deutsches Recht zu überführen. Das Frequenzspektrum, eine der wertvollsten und am stärksten umkämpften Ressourcen der modernen Informationsgesellschaft, muss fortlaufend an technologische Entwicklungen und veränderte geopolitische Rahmenbedingungen angepasst werden. Nur so lassen sich funktechnische Störungen in einer zunehmend vernetzten Welt effektiv vermeiden und gleichzeitig Innovationen ermöglichen.
Ein Schwerpunkt des Vorhaben liegt auf dem Ausbau und der rechtlichen Absicherung von Satellitenfunkdiensten. Durch den rasanten Zuwachs an kommerziellen und wissenschaftlichen Satellitenkonstellationen im erdnahen Orbit ist der Bedarf an verlässlichen Übertragungswegen sprunghaft angestiegen. Der Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung, indem er zahlreiche Frequenzbereiche explizit für Funkdienste über Satelliten bereitstellt und neu strukturiert. Das betrifft nicht nur die klassische Kommunikation zwischen Bodenstationen und dem All, sondern auch die direkte Frequenznutzung im Weltraum zwischen verschiedenen Raumfahrzeugen und Satelliten selbst. Zugleich schaffen die neuen internationalen Nutzungsbestimmungen eine präzisere Definition für terrestrische Empfänger, die auf Luft- und Seefahrzeugen eingesetzt werden. Das soll die weltweite Interoperabilität und Sicherheit im Transportwesen erhöhen.
Ein für die digitale Infrastruktur besonders relevanter Punkt ist die Neuregelung im strategisch wichtigen 6-GHz-Frequenzbereich. Dieser Bereich wird durch die Verordnung für die Nutzung breitbandiger Datenübertragungen identifiziert, was sowohl der Internationalen mobilen Telekommunikation als auch drahtlosen Zugangssystemen wie modernen WLAN-Netzwerken zugutekommt. Angesichts der anhaltenden Debatten um die Zukunft des Mobilfunks und der lokalen Vernetzung betont der Entwurf jedoch ausdrücklich, dass aus dieser Identifizierung kein automatischer Priorisierungsanspruch gegenüber anderen, gleichrangigen Funkdiensten abgeleitet werden kann. Vielmehr geht es um ein koordiniertes Nebeneinander verschiedener Technologien, um die vorhandenen Kapasitäten optimal auszuschöpfen, ohne bestehende Nutzungen zu verdrängen.
Neben den technologischen Innovationen spiegelt der Verordnungsentwurf auch die veränderten geopolitischen Realitäten wider. Die Bundesregierung reagiert mit der Novelle direkt auf die sicherheitspolitische Zeitenwende und den daraus resultierenden Mehrbedarf der Landes- und Bündnisverteidigung. Der Entwurf sieht die Bereitstellung erheblicher Frequenzressourcen für das Bundesministerium der Verteidigung vor. Diese Zuweisungen greifen explizit unterhalb der rechtlichen Schwelle für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Sie sollen als technisches Fundament dienen, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig zu stärken und damit einen konkreten Beitrag zur geostrategisch notwendigen, glaubhaften Abschreckung zu leisten.
In Bereichen, in denen das internationale Regelwerk den Nationalstaaten gestalterische Spielräume überlässt, versucht das Ministerium einen Balanceakt zwischen Kontinuität und Modernisierung. Diese nationalen Spielräume werden in den spezifischen Nutzungsbestimmungen so ausgestaltet, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Frequenznutzung im Bundesgebiet gewährleistet ist. Technische Neuerungen sollen gezielt gefördert werden. Gleichzeitig will die Exekutive sicherstellen, dass bewährte, bereits bestehende Nutzungen ohne Einschränkungen fortbestehen können. Das betrifft eine Vielzahl von Anwendern, von der kommerziellen Wirtschaft über den wissenschaftlichen Erderkundungsfunk bis hin zu speziellen Anwendungen wie dem Amateurfunk.
Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits die wesentlichen bürokratischen Hürden im Regierungsapparat genommen. Im Vorfeld wurden alle betroffenen Bundesministerien in die Ausarbeitung einbezogen, wobei spezifische Einwände des Bundeskanzleramtes, der Verteidigungs-, Justiz- und Verkehrsressorts Berücksichtigung fanden. Auch der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt und verzichtete auf Einwände, da die Umstellung weder für Bürger noch für die Wirtschaft oder die öffentliche Verwaltung neuen Erfüllungsaufwand oder zusätzliche Bürokratiekosten durch Informationspflichten verursache. Finanziell bleibt die Verordnung für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ebenfalls neutral. Nach dem Beschluss im Bundeskabinett am Mittwoch steht die Zustimmung des Bundesrates an, bevor die Verordnung am Tag nach ihrer offiziellen Verkündung endgültig in Kraft treten kann.
Stefan Krempl
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