Die Länderkammer verlangt eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel beim Gigabitausbau, während Teile der TK-Branche staatliche Geldspritzen eher skeptisch sehen.
Der flächendeckende Ausbau von schnellen Glasfasernetzen gilt als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für die deutsche Infrastruktur. Doch wer für die Kosten aufkommt und wie effizient die staatliche Unterstützung tatsächlich ist, sorgt immer wieder für politischen Zündstoff. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung nachdrücklich auffordert, die finanzielle Beteiligung des Bundes am Breitbandausbau substanziell anzuheben. Konkret im Visier der Länderkammer steht die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Deren aktuelle Konditionen sind aus Sicht der Länder völlig unzureichend, um den digitalen Wandel insbesondere im ländlichen Raum voranzutreiben.
Nach der aktuellen Regelung sieht das Bundesprogramm einen Basisfördersatz von lediglich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Zwar kann er sich für finanzschwache Kommunen auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Doch in der Praxis profitieren von diesen Höchstsätzen die wenigsten Regionen. Am Beispiel Bayerns wird das strukturelle Problem besonders deutlich: Dort fallen mehr als drei Viertel aller potenziellen Zuwendungsempfänger unter den mageren Basisfördersatz. Kaum ein Prozent der Kommunen erfüllt die Kriterien für die maximale Bundesunterstützung. Ohne zusätzliche Hilfe würde das bedeuten, dass die lokalen Akteure und Kommunen einen Eigenanteil von bis zu 50 Prozent der enormen Investitionskosten selbst stemmen müssten – eine Summe, die für die meisten Gemeinden unbezahlbar ist.
Dass die Gigabitförderung 2.0 überhaupt so gut angenommen wird, liegt laut dem Bundesrat einzig und allein an den Bundesländern. Diese springen seit langem auf freiwilliger Basis ein, kofinanzieren die Projekte und heben die Förderquote dadurch auf ein für die Kommunen attraktives Niveau. Dadurch schrumpft der verbleibende Eigenanteil für die Kommunen auf ein Minimum zusammen. Doch dieser Zustand ist aus Sicht der Länder nicht länger tragbar. Die freiwillige Kofinanzierung binde immense finanzielle Mittel in den Landeshaushalten und stelle eine Belastung dar, die sie auf Dauer kaum noch bewältigen könnten.
Der Bundesrat untermauert seine Forderung mit einem Verweis auf das Grundgesetz. Gemäß Artikel 87f liegt die originäre Verantwortung für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur beim Bund sowie bei den privaten Telekommunikationsunternehmen. Wo der privatwirtschaftliche, eigenwirtschaftliche Ausbau scheitere, weil er sich für die Unternehmen schlicht nicht rechnet, müsse daher der Bund einspringen und seiner verfassungsmäßigen Pflicht nachkommen. Die Richtlinie müsse daher kurzfristig überarbeitet werden, um den Basisfördersatz deutlich anzuheben und die Konditionen so anzupassen, dass kommunale Investitionen nicht durch zu hohe Eigenanteile ausgebremst oder gar ganz verhindert werden. Ferner soll die Bundesregierung der Länderkammer zeitnah über den Fortschritt dieser Novelle berichten.
Während die Politik über die Verteilung von Steuergeldern streitet, betrachten Branchenverbände die staatlichen Subventionen generell mit Skepsis. Sowohl der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) als auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisieren seit Langem, dass der geförderte Ausbau oft das Gegenteil von dem bewirke, was er eigentlich beschleunigen solle. Nach ihrer Einschätzung laufen Glasfaser-Ausbauprojekte in Deutschland dann am schnellsten, effizientesten und marktorientiertesten, wenn sie ohne staatliche Geldspritzen auskommen. Geförderte Projekte seien von Natur aus langwierig und mit immensen bürokratischen Hürden verbunden. Eine Ausnahme im staatlichen Förderdschungel stellt für die Verbände lediglich das im Jahr 2024 gestartete Lückenschlussprogramm dar. Damit lasse sich gezielt dort anzusetzen, wo der Markt tatsächlich versagt.
Stefan Krempl
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