Die EU-Kommission leitet eine neue Konsultationsphase ein, um das Urheberrecht an das KI-Zeitalter anzupassen und Rechteinhabern sowie Tech-Konzernen Rechtssicherheit zu verschaffen.
Die EU-Kommission drückt beim Thema Künstliche Intelligenz und Immaterialgüterrechte aufs Tempo. Sie hat eine gezielte Konsultation gestartet, um die europäische Urheberrechtsarchitektur an die Herausforderungen von generativer KI, Rechtsverstößen im großen Stil und digitaler Forschung anzupassen. Aufbauend auf einer Vorbefragung im Frühjahr richtet sich der umfangreiche Fragenkatalog an Kreative, Urheberrechtsorganisationen, Wissenschaftler sowie Entwickler von KI-Systemen. Ziel ist es, Vorarbeit für eine gezielte europäische Gesetzesinitiative zu leisten, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und Innovationen im Bereich der Zukunftsarchitekturen fördern soll. Interessierte Parteien haben bis zum 3. November 2026 Zeit, Stellungnahmen einzureichen.
Im Zentrum der Befragung steht das Spannungsfeld zwischen generativer KI und dem Urheberrecht. Seit der Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt 2019 und dem Inkrafttreten des AI Acts ringt die Branche um klare Spielregeln. Entwickler von General-Purpose-KI-Modellen benötigen rechtssicheren Zugang zu enormen Datenmengen, um konkurrenzfähige Systeme in Europa zu trainieren. Doch Kulturschaffende stehen vor erheblichen Durchsetzungsproblemen. Die Kommission thematisiert explizit die Lücken beim sogenannten Opt-out-Mechanismus für Text- und Data-Mining. Urheber können zwar der Nutzung ihrer Werke zu Trainingszwecken widersprechen. In der Praxis fehlen jedoch skalierbare, standardisierte Protokolle und technische Register, um diesen Vorbehalt wirksam durchzusetzen.
Diese Durchsetzungslücke soll geschlossen werden. Dafür stellt die Exekutivinstanz verschiedene Regulierungsoptionen zur Diskussion. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von der Einführung branchenweiter technischer Opt-out-Standards über Offenlegungspflichten für Web-Crawler bis zu verpflichtenden Audits für KI-Entwickler. Auch weitreichendere Schritte stehen im Raum: So lautet eine Frage, ob KI-Anbieter künftig unter Geheimhaltungsvereinbarung detaillierte Auskünfte an Verwertungsgesellschaften erteilen müssen oder ob im Streitfall eine rechtliche Vermutung zugunsten der Urheber greifen sollte, wenn Transparenzpflichten missachtet werden. Auf der Lizenzierungsseite prüft die Kommission Mechanismen wie erweiterte kollektive Lizenzen, Vergütungsrechte oder strukturierte Schlichtungsverfahren, um faire Bedingungen für Urheber zu schaffen, ohne Startups und kleine Unternehmen durch unkalkulierbare Transparenzhürden zu überfordern.
Neben dem Training von Modellen beleuchtet der Fragenkatalog die Verwertung digitaler Imitationen von ausübenden Künstlern. Generative Systeme ermöglichen es heute mühelos, Stimme, Aussehen oder Performance von Schauspielern und Musikern synthetisch nachzubilden. Da das Urheberrecht traditionell das konkrete Werk und nicht die persönliche Identität schützt, kollidieren hier Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Verwertungsinteressen. Die Befragung evaluiert daher, ob spezifische urheberrechtliche Sonderregeln auf EU-Ebene erforderlich sind, um Künstlern die Kontrolle und Monetarisierung ihres digitalen Ebenbilds zu sichern.
Obwohl der Schwerpunkt deutlich auf dem KI-Sektor liegt, deckt die Konsultation drei weitere Themenfelder ab. Beim Kampf gegen Rechtsverletzungen rund um zeitkritische Inhalte – wie etwa Live-Sportübertragungen – hat sich die bisherige Empfehlung der Kommission nach deren Analyse als unzureichend erwiesen. Sie fragt nun nach verbindlichen Fristen für Hosting-Provider und dynamischen Sperrverfügungen. Ferner geht es um die grenzüberschreitende Verwertung von Tonträgeraufnahmen von Drittstaatsangehörigen. Schließlich nimmt die Konsultation die Wissenschaft ins Visier: Hier steht die Harmonisierung von Forschungsausnahmen sowie die Einführung eines EU-weiten Zweitveröffentlichungsrechts zur Debatte, um öffentlich geförderte Forschungsergebnisse barrierefreier zugänglich zu machen.
Stefan Krempl
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