Samstag, 24. Oktober 2026

Streit über Glasfaser-Migration: Neuer EU-Entwurf drängt auf striktere Kupferabschaltung

Der Entwurf des Berichterstatters des EU-Parlaments zum Digital Networks Act setzt auf klare Kriterien beim Kupfer-Aus, stößt aber auf Kritik von Wettbewerbern und Mobilfunkern.


Wer in den vergangenen Monaten die Debatte über die europäische Telekommunikationspolitik verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, dass in Brüssel ein gewaltiger Regulierungsumbau bevorsteht. Mit dem Entwurf für den Digital Networks Act (DNA) wollte die EU-Kommission den Markt für Telekommunikation grundlegend umgestalten. Nun zeigt der Entwurf des Berichterstatters Michał Kobosko im federführenden Industrieausschusses (ITRE) im EU-Parlament, dass der Kurs korrigiert werden soll. Der Liberale setzt auf Pragmatismus, die Bewahrung bewährter Strukturen und den Schutz bestehender Investitionen.


Kobosko will die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze in den Mitgliedstaaten konkretisieren. Ein verbindlicher nationaler Übergangsplan soll demnach für EU-Länder verpflichtend werden, in denen noch mindestens 15 Prozent der Festnetz-Breitbandkunden Kupferanschlüsse nutzen und kein behördlich genehmigter Abschaltplan vorliegt. Sobald in einem jeweiligen Abschaltgebiet die geforderten Nachhaltigkeitsbedingungen erfüllt sind – insbesondere das Vorhandensein einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur sowie erschwinglicher Vorleistungs- und Endnutzerdienste in vergleichbarer Qualität –, müssten die Mitgliedstaaten die Stilllegung des Kupfernetzes bis zum Gebäudeeinführungspunkt unverzüglich anordnen. Auf starre, stichtagsbezogene Abschaltfristen in Gebieten ohne ausreichende Glasfaserversorgung wird dabei bewusst verzichtet, um Nachteile für Verbraucher zu vermeiden.


Die Wettbewerberverbände Breko und VATM betonen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines fairen und transparenten Umstellungsprozesses zum Schutz des Infrastrukturwettbewerbs. Sie fordern, dass eine Kupferabschaltung erst bei einer echten, vollständigen Glasfaserabdeckung (FTTH/FTTB) erfolgen darf, damit Verbraucher und alternative Anbieter nicht unzulässig unter Druck gerieten oder in Monopolstrukturen gedrängt würden. Der Übergang müsse hierzulande unter strikter Aufsicht der Bundesnetzagentur stehen, um diskriminierungsfreie Vorleistungsprodukte sicherzustellen und zu verhindern, dass die Abschaltung etablierten Netzbetreibern Wettbewerbsvorteile bei der Übernahme von Kundenstämmen verschafft.

Ein weiterer zentraler Streitpunkt des ursprünglichen Kommissionsplans war die Definition künftiger Breitbandnetze. Die Brüsseler Regierungsinstitution will den Begriff der sehr kapazitätsstarken Netze durch eine neue Logik ersetzen. Kobosko will hier die Kontinuität wahren. Das ist weit mehr als eine formalistische Begriffsdiskussion. Für Netzbetreiber, Investoren und nationale Regulierungsbehörden hängt an der Verlässlichkeit dieser Definitionen die Rechts- und Planungssicherheit für Milliardeninvestitionen. Der Berichterstatter will klargestellt wissen, dass Glasfasernetze bis zum Netzabschlusspunkt weiterhin das Fundament der europäischen Gigabit-Infrastruktur bilden. Ein abrupter Wandel hätte laufende Ausbauprojekte und bestehende Förderkulissen gefährdet. Von Betreiberseite wird dieser Schritt begrüßt, da er unnötige Rechtsunsicherheiten beim Glasfaserausbau verhindere.

Auch bei der Frequenzpolitik bremst der Entwurf des polnischen Abgeordneten die weitergehenden Pläne der Kommission. Zwar unterstützt er das Ziel, Frequenznutzungsrechte langfristig oder sogar unbefristet zu vergeben, um Anreize für den Ausbau von 5G und dem kommenden 6G-Standard zu schaffen. Allerdings knüpft Kobosko diese Privilegien an strenge Bedingungen. Um zu verhindern, dass große Netzbetreiber wertvolle Frequenzen horten, ohne sie tatsächlich zu nutzen, setzt der Entwurf auf klare Mechanismen nach dem Prinzip der Verfallsklauseln. Ferner sollen regelmäßige wettbewerbsbasierte Überprüfungsintervalle vorgesehen bleiben. Bei den Gebühren für Frequenzspektrum fordert der Verhandlungsführer transparente und objektive Kriterien, damit keine künstlichen Marktzutrittsschranken für kleinere Teilnehmer entstehen.

Ein weiteres Hauptaugenmerk des Berichtsentwurfs liegt auf der Vermeidung neuer Bürokratiemonster. Die Kommission hatte vorgeschlagen, zentrale Steuerungsaufgaben im Bereich der Netzsicherheit und Krisenvorsorge bei einer neuen Koordinierungsstelle anzusiedeln. Kobosko erteilt solchen Doppelstrukturen eine Absage. Statt neue Agenturen zu etablieren, stärkt der Entwurf das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek). Zusammen mit den nationalen Regulierern soll dieses die Federführung bei der Krisenvorsorge und Netzresilienz behalten. Dabei verlangt der Liberale eine enge Abstimmung mit bestehenden Regelwerken wie den Richtlinien zur Cybersicherheit und zur Resilienz kritischer Infrastrukturen. Für die Unternehmen bedeutet das weniger überschneidende Berichtspflichten und klarere Ansprechpartner.

Beim grenzüberschreitenden Netzbetrieb beschreitet der Berichterstatter einen Mittelweg. Die Idee eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Anbieter, die in mehreren EU-Staaten aktiv sind, bleibt zwar erhalten. Die Durchsetzung von Marktregeln und die Aufsicht sollen jedoch ausdrücklich bei den nationalen Regulierungsbehörden im jeweiligen Land verbleiben. Das schütze die Besonderheiten der regionalen Märkte und stelle sicher, dass mittelständische Netzbetreiber und Stadtnetzbetreiber nicht gegenüber multinationalen Konzernen benachteiligt werden.

Stefan Krempl

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