Freitag, 14. August 2026

Bafög Digital wird Pflicht: Der Papierstapel soll künftig online ins Amt wandern

Das neue Bafög-Gesetz zwingt Studierende ins Online-Portal. Doch weil die E-Akte in den Ländern fehlt, droht hinter den Kulissen der große Digitalstau.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das 30. Bafög-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht und damit das parlamentarische Beratungsverfahren eingeleitet. Erste Verbesserungen sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter Dorothee Bär (CSU) verspricht moderne, bürokratiearme Abläufe und eine konsequente Digitalisierung der Bildungsförderung. Der Gesetzentwurf setzt dabei vor allem auf eine digitale Pflicht: Künftig soll die Beantragung von Bafög-Leistungen ausschließlich elektronisch über das zentrale Portal „Bafög Digital“ erfolgen. Papieranträge werden damit zur Ausnahme im Härtefall: Wer Unterstützung braucht oder keinen digitalen Zugang hat, soll von den lokalen Ämtern für Ausbildungsförderung betreut werden. Der Vorstoß zielt darauf ab, die Abläufe für Studierende wie auch für die Verwaltung spürbar zu beschleunigen.

Durch die rein digitale Antragstellung verspricht sich die Bundesregierung erhebliche Effizienzgewinne. Die im Portal integrierten Hilfetexte, Vorauswahlen und automatischen Vollständigkeits-Checks sollen Fehleingaben verhindern und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Für Antragsteller entfällt damit das zeitaufwendige Ausfüllen klassischer Formblätter. Gleichzeitig ermöglicht das Portal den Ämtern die direkte und automatische Übernahme der Antragsdaten in die elektronischen Fachverfahren.

Ergänzt wird die digitale Ausrichtung durch den Wegfall bürokratischer Auflagen: Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester nach § 48 Bafög soll gestrichen werden, was die Verfahren weiter entlasten dürfte. In der Summe weist der Gesetzentwurf einen enormen Bürokratieabbau aus. Für Bürger berechnet die Bundesregierung eine zeitliche Entlastung von über 260.000 Stunden sowie Einsparungen bei Sachkosten von rund 758.000 Euro pro Jahr. Auch auf Verwaltungsseite soll sich der jährliche Erfüllungsaufwand in den Ländern um knapp zwei Millionen Euro verringern.

Die ambitionierten Digitalisierungspläne offenbaren aber eine fundamentale Schwachstelle im Verwaltungsablauf. Während die Antragstellenden zur Nutzung des Online-Portals verpflichtet werden, hapert es auf Seiten der Behörden an den internen Voraussetzungen. Forschungsministerin Bär musste laut Tagesspiegel Background einräumen, dass unklar sei, wann die Bundesländer die elektronische Akte in ihren Förderämtern flächendeckend einführten.

Damit droht das Kernversprechen der Digitalisierung ins Leere zu laufen. Ein rein digitaler Antragseingang bringt kaum Geschwindigkeitsvorteile, wenn die eingehenden Daten auf Seiten der Ämter ausgedruckt, in Papierakten abgeheftet und händisch weiterverarbeitet werden müssen. Die Umstellung der Fachsysteme und Fachanwendungen in den Ländern verursacht auch einmalige Anpassungskosten in Millionenhöhe, ohne dass die administrative Infrastruktur in den Ländern zeitnah mit dem digitalen Antragsportal Schritt halten kann.

Diese strukturelle Verzögerung führt dazu, dass die Digitalisierung der Ausbildungsförderung nach wie vor schleppend verläuft und wertvolle Zeit verstreicht. Obwohl das Gesetz im Kabinett beschlossen wurde, treten wesentliche Teile der Reform erst im Jahr 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt das digitale Verfahren ein halbes Versprechen. Das Antragsportal „Bafög Digital“ vereinfacht zwar die Eingabe für die Studierenden und Schüler, verhindert aber nicht die Bürokratiebremse an den Schnittstellen der Länderverwaltung. Solange die E-Akte in den zuständigen Ämtern fehlt, führt der medienbruchfreie Digitalkanalservice an der Behördentür in einen administrativen Stau. Die Reform greift damit zu kurz: Sie verpflichtet die Bürger zur digitalen Kommunikation, verfehlt aber das Ziel eines vollumfänglich durchdigitalisierten Verwaltungsverfahrens, solange der Bund keine verbindlichen Standards für die E-Akte-Einführung in den Ländern durchsetzen kann.

Stefan Krempl

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