Dienstag, 18. August 2026

Schufa-Umstellung verunsichert: Warum der neue Score oft schlechter wirkt

Die Schufa verspricht mit ihrem neuen Punktsystem mehr Transparenz. Doch bei Verbraucherschützern häufen sich Beschwerden über scheinbar verschlechterte Bonitätswerte.

Die Schufa hat im März ihr neues Scoring-Modell eingeführt. Mit dem Systemwechsel sollte die Bewertung der Kreditwürdigkeit verständlicher und transparenter gestaltet werden. Doch in der Praxis sorgt der Schritt für erhebliche Unruhe. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen laufend Beschwerden von Verbrauchern ein, deren Bonitätsbewertung mit dem neuen Score plötzlich schlechter ausfällt als zuvor – und das ganz ohne negatives Zahlungsverhalten. Die Folgen der unerwarteten Abwertung sind Verunsicherung, Unverständnis sowie die konkrete Sorge vor Nachteilen beim Abschluss von Krediten, Miet- oder Mobilfunkverträgen.

Dass der Score sinkt, obwohl sich am eigenen Finanzgebaren nichts geändert hat, trifft viele unvorbereitet. Verbraucher sehen auf einmal einen niedrigeren Wert und befürchten unmittelbare Konsequenzen bei der Wohnungssuche oder bei Kreditverträgen, erläutert Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NiedersachsenDabei sei es zunächst wichtig zu verstehen, dass das neue Punktesystem nicht direkt mit den früheren Werten vergleichbar sei. Früher habe die Auskunftei die Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall in Prozent ausgewiesen. Nun erfolge die Einstufung auf einer Punkte-Skala von 100 bis 999. Durch diese mathematische Neuordnung könnten Ränge auf den ersten Blick schlechter wirken, als sie in Wahrheit sind. So bedeute etwa bereits ein Wert ab 776 Punkten das Erreichen der bestmöglichen Kategorie „hervorragend“.

Ein wesentlicher Teil der aktuellen Irritationen resultiert nach Einschätzung der Verbraucherschützer paradoxerweise aus der gewachsenen Transparenz des Systems. Das überarbeitete Modell legt erstmals offen, dass nicht nur konkrete Ausfälle das Resultat prägen. Ebenso fließen statistische Kennzahlen wie die Dauer bestehender Bankverbindungen, neu geschlossene Kreditkartenverträge, vereinbarte Ratenzahlungen oder die Wohndauer an der aktuellen Adresse in die Berechnung ein.

Diese Faktoren flossen zwar auch in der Vergangenheit in die Algorithmen ein. Doch erst jetzt sind die Kriterien und ihre jeweilige Gewichtung klar einsehbar und damit hinterfragbar. Das Nachsehen haben dabei oft jüngere Menschen: Da sie naturgemäß weder ein jahrzehntealtes Girokonto noch eine lange Historie an einer Wohnadresse vorweisen können, starten sie mit vergleichsweise niedrigen Scores.

Grund zur Panik besteht laut den Verbraucherschützern nicht. Der Schufa-Score sei lediglich ein Baustein im Gesamtbild und dürfe nach den Vorgaben des Gesetzgebers sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht das allein maßgebliche Kriterium für eine Kreditentscheidung sein. Banken und Dienstleister griffen in der Regel auch auf eigene interne Bewertungsmodelle zurück, um Ausfallrisiken individuell einzuschätzen.

Neben den methodischen Hürden des neuen Systems bleibt ein Grundproblem: Bei den Verbraucherzentralen gehen weiterhin zahlreiche Hinweise auf veraltete oder schlicht falsche Datensätze ein, die bei der Auskunftei gespeichert seien. Solche Fehler könnten die Bonitätsbewertung drücken. Experten raten deshalb dazu, die eigene Schufa-Bewertung regelmäßig zu überprüfen und das Recht auf die kostenlose Datenkopie nach der DSGVO zu nutzen. Werden fehlerhafte oder überholte Einträge entdeckt, sollten diese umgehend bei der Schufa reklamiert werden. Ferner gilt: Auf postalische Inkassoforderungen sollte stets reagiert werden – selbst wenn diese unberechtigt erscheinen –, um vorschnelle negative Einträge zu verhindern.

Über die Sichtweise der Verbraucherzentrale hinaus steht das Scoring der Schufa seit Langem unter juristischem und rechtspolitischem Druck. Trotz der Reduzierung der Bewertungsfaktoren bemängeln Datenschutzexperten, dass die exakte mathematische Gewichtung und Logik des Algorithmus für Außenstehende weiterhin schwer zu durchschauen bleibt.

Bereits Ende 2023 stufte der EuGH das automatifizierte Scoring als unzulässig ein, sofern Vertragspartner ihre Entscheidungen weitgehend isoliert darauf stützen. Weitere Gerichtsentscheidungen verpflichten die Auskunfteien zur Preisgabe detaillierterer Informationen darüber, wie einzelne persönliche Merkmale den individuellen Score beeinflussen. Auch der Umgang mit Positivdaten – etwa Informationen über vertragstreu bediente Verträge – bleibt umstritten, da deren umfassende Speicherung von Kritikern als ausufernde Profilbildung bewertet wird. Das neue System bringt zwar mehr Nachvollziehbarkeit, die Grundsatzdebatte über Macht und Methoden der Bonitätswächter ist damit aber nicht zu Ende.

Stefan Krempl

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