Freitag, 21. August 2026

Finanzielle Hürden: Europol erstickt Bürgerklagen im Keim

Anfragen der EU-Abgeordneten Özlem Demirel enthüllen: Europol setzt bei Bürgerklagen auf teure Kanzleien. Verlierern vor Gericht drohen hohe Kosten.

Europol sieht sich mit einer Welle von Beschwerden beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) konfrontiert. Dennoch schaffen es kaum betroffene Bürger, die EU-Polizeibehörde vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Neue Daten der Bürgerrechtsorganisation Statewatch offenbaren nun den mutmaßlichen Grund für diese fehlende gerichtliche Kontrolle: Eine Strategie immenser Kostenrisiken, die Kritiker offenbar gezielt abschrecken soll.

Auslöser der Enthüllungen ist eine parlamentarische Anfrage der EU-Abgeordneten Özlem Demirel (Die Linke). Sie verlangte im März Auskunft über die Gerichtsverfahren gegen Europol vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Gesamtkosten für externe Rechtsbeistände sowie deren Herkunftsländer. Die Antwort der Agentur vom 27. Juli zeigt eklatante Unterschiede in der Herangehensweise der Behörde – je nachdem, wer sie verklagt.

2025 verzeichnete Europol insgesamt 18 Klagen. Der Großteil davon, nämlich 14 Fälle, betraf internes Personalrecht. Nur vier Verfahren wurden von Bürgern geführt, die Europol eine Verletzung ihres Mandats oder von EU-Recht vorwarfen. Obwohl diese Bürgerklagen nur 22 Prozent aller Fälle ausmachten, verursachten sie verheerende 75,5 Prozent der gesamten Prozesskosten der Behörde. Während ein Personalfall Europol durchschnittlich bescheidene 3379 Euro kostete, schlug eine Mandatsklage im Schnitt mit 36.503 Euro zu Buche – fast das Elffache. Insgesamt gab Europol für die vier Bürgerklagen über 146.000 Euro an Anwaltskosten aus.

Während Europol seine Personalfälle mit eigenen Juristen und einer Kanzlei in Belgien abwickelt, heuert die Behörde bei externen Bürgerklagen eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei aus Deutschland an. Rechtlich verpflichtet ist die Behörde zu diesem Schritt nicht. Das Auslagern an teure Top-Anwälte hat allerdings Folgen: Wer vor dem EuGH verliert, muss gemäß Verfahrensordnung die gesamten Prozesskosten der Gegenseite tragen. Für Privatpersonen bedeutet eine Klage so ein unkalkulierbares finanzielles Wagnis. Obwohl das Gericht unverhältnismäßige Kosten begrenzen könnte, hat es dies bislang nicht getan.

Die Auswirkung dieser Praxis schildert der niederländische Aktivist Frank van der Linde. Er verlangt Schadensersatz wegen rechtswidriger Datenverarbeitung durch Europol. Als er erfuhr, dass Europol eine extrem teure Kanzlei engagierte, die zudem seine Social-Media-Aktivitäten durchleuchtete, erwog er den Rückzug seiner Klage. Es handele sich um reine Einschüchterung, moniert Statewatch, die fast funktioniert hätte. Europol bedient sich damit einer Taktik, die bei EU-Behörden Methode zu haben scheint: Auch die Grenzschutzagentur Frontex verklagte 2020 Transparenzaktivisten auf über 23.000 Euro Anwaltskosten, obwohl die Behörde über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Die Finanzeinschüchterung trifft auf ein Umfeld zusehends umstrittener Datenverarbeitung. Laut aktuellem EDPS-Jahresbericht entfielen 65 Prozent aller aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die sieben überwachten EU-Institutionen auf Europol. Experten führen das auch auf Journalistenrecherchen zurück, die Aufdeckungen über Gesetzesumgehungen im Überwachungsprogramm der Behörde brachten. Dennoch blieben Bürgerklagen bisher fast chancenlos: Seit 2023 wurde von elf Mandatsklagen nur eine einzige als zulässig eingestuft. Die NGO Front-LEX spricht von einer Abschirmung der Agentur durch die Justiz und fordert wirksame gerichtliche Kontrollen, um dem fragwürdigen Gebaren von Europol Einhalt zu gebieten.

Stefan Krempl

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