Sonntag, 21. Juni 2026

Digital Networks Act: EU-Pläne für Glasfaser & Co. stoßen auf viel Kritik

Die EU-Kommission will den Telekom-Markt modernisieren. Doch der Entwurf zum Digital Networks Act erntet in 215 Rückmeldungen viel Widerstand aus schier allen Lagern.

Viel vorgenommen hat sich die EU-Kommission beim Netzausbau: Mit dem von ihr vorgeschlagenen Digital Networks Act (DNA) soll der europäische Telekommunikationsmarkt vereinfacht und modernisiert werden. Primäres Ziel: Den europaweiten Ausbau von High-Speed- und Gigabit-Infrastrukturen wie Glasfaser voranzutreiben und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents zu stärken. Insgesamt gab es die stattliche Menge von 215 Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf. Die vorliegenden Stellungnahmen von Verbänden der Telekommunikationsbranche, der Internetwirtschaft sowie von Zivilgesellschaft und Verbraucherschützern zeigen dabei ein deutliches Bild: Fast niemand ist mit dem aktuellen Entwurf vollends zufrieden. Die jeweiligen Interessenslagen könnten in entscheidenden Detailfragen kaum gegensätzlicher sein.

Ein hochgradig umstrittener Punkt des Entwurfs ist die indirekte Wiederbelebung der sogenannten "Fair Share"-Debatte, also der Frage, ob große Inhalteanbieter an den Netzausbaukosten beteiligt werden sollen. Der europäische Telekommunikationsverband Connect Europe, der vorrangig die großen etablierten Netzbetreiber vertritt, beklagt eine anhaltende und ungerechte Asymmetrie auf dem Markt. Wenige große Technologiekonzerne seien für über 70 Prozent des weltweiten Internetverkehrs verantwortlich, würden sich aber an den massiven Transportkosten de facto kaum beteiligen. Die im DNA vorgesehene Möglichkeit zu freiwilligen Schlichtungsverfahren geht dem Verband deshalb nicht weit genug. Er fordert zwingende, bindende Verpflichtungen für große Datenverursacher, über die Zusammenschaltung und den IP-Datentransport zu verhandeln.

Genau solche Rufe stoßen bei einer breiten Allianz auf strikte Ablehnung. Der Industrieverband Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) sieht darin die gefährliche Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür, was den bislang völlig reibungslos funktionierenden und auf Vertrauen basierenden Markt der IP-Zusammenschaltung empfindlich stören würdeAuch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) warnt davor, dass solche bilateralen Zahlungsmechanismen primär nur den ganz großen Telekommunikationskonzernen zugute kämen und den Wettbewerb verzerren könntenDie europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc fürchtet, dass etwaige Netzgebühren am Ende unausweichlich auf die Endkunden abgewälzt würden.

Eng verknüpft mit dieser wirtschaftlichen Debatte ist die große Sorge um den Erhalt der Netzneutralität. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnt, dass der DNA ein ganzes Jahrzehnt an hart erkämpften und etablierten Schutzmechanismen für das offene Internet aushebeln könnteStein des Anstoßes ist die geplante Streichung von 18 der insgesamt 19 Erwägungsgründe der ursprünglichen Verordnung über das offene Internet, die bislang das entscheidende Fundament für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bildetenFerner kritisieren die Aktivisten, dass Anbieter durch die neuen Regelungen zu sogenannten Spezialdiensten künftig bezahlte Überholspuren im Netz anbieten könnten, die das reguläre Internet benachteiligen.

Auch Beuc und CCIA Europe fordern, die bestehende Verordnung über das offene Internet komplett aus dem DNA herauszuhalten und als eigenständiges Gesetz zu belassen. Demgegenüber pocht Connect Europe auf eine dringend nötige Reform. Moderne 5G-Netze erforderten ein flexibleres Verkehrsmanagement sowie Möglichkeiten zur Qualitätsdifferenzierung durch sogenanntes Network SlicingDer Verband plädiert auch dafür, spezielle Geschäftskundendienste (B2B) ganz aus den strengen Vorgaben herauszunehmen.

Auch beim Thema Verbraucherschutz prallen vWelten aufeinander. Die Kommission strebt eine Harmonisierung der Endnutzerrechte an, um den europäischen Binnenmarkt stärker zu vereinheitlichen. Die Verbraucherschützer von Beuc schlagen hier aber Alarm: Diese angestrebte Anpassung dürfe unter keinen Umständen dazu führen, dass das bereits bestehende, hohe Schutzniveau in einigen Mitgliedstaaten abgesenkt werdeIn Deutschland gebe es etwa sehr strenge und verbraucherfreundliche Regeln zu Produktinformationsblättern und streng regulierte Kündigungsfristen, die durch den DNA aufgeweicht werden könnten, falls keine passenden nationalen Öffnungsklauseln verankert werden.

Beuc verlangt stattdessen eine generelle Ausweitung der Rechte, etwa durch EU-weit garantierte Mindestgeschwindigkeiten und die strikte Begrenzung von Telekommunikations-Vertragslaufzeiten auf maximal zwölf Monate. Die Industrieverbände eco und Connect Europe kritisieren diese Herangehensweise indes als massive Überregulierung. Branchenspezifische Verbraucherschutzregeln sollten zugunsten bereits geltender, allgemeiner horizontaler Gesetze abgebaut werden, um Informationsüberflutungen bei den Kunden und bürokratische Doppelbelastungen bei den Anbietern zu vermeiden.

Auf technologischer und infrastruktureller Ebene sorgt ferner die Migration von alten Kupfer- auf neue Glasfasernetze für hitzige Diskussionen. Während der Breko klare, objektive Vorgaben für die Kupferabschaltung begrüßt, geht ihm der Starttermin für die finale Abschaltrunde bis Ende 2035 nicht schnell genugDer Prozess müsse bereits zwingend beginnen, wenn 85 Prozent der Haushalte eines Gebiets per Glasfaser angebunden werden können, anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 95 Prozent.

Connect Europe wehrt sich gegen solche starren, EU-weiten Fristen. Die Abschaltung der Legacy-Netze müsse rein marktgetrieben und in der technologischen Hand der Betreiber bleibenGleichzeitig plädieren die großen Netzbetreiber im Bereich der Funkfrequenzen für unbegrenzte oder zumindest 40-jährige Lizenzen, um die dringend benötigte Investitionssicherheit für den weiteren 5G- und 6G-Ausbau zu gewährleisten. Der Breko sieht genau darin eine imminente Gefahr für den Wettbewerb und fordert im Gegenzug zwingende Vorleistungszugänge für Mobilfunk-Discounter, um langfristige Monopolbildungen zu verhindern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Internetwirtschaft betrifft den grundsätzlichen Anwendungsbereich der geplanten Verordnung. Der eco und CCIA Europe monieren, dass klassische Telekommunikationspflichten künftig auch auf völlig andersartige Akteure wie Cloud-Anbieter oder Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) ausgeweitet werden sollenDas schaffe nicht nur rechtliche Unsicherheiten, da diese Firmen bereits durch andere umfangreiche EU-Regulierungen wie NIS2 oder den Cyber Resilience Act (CRA) ohnehin schon strengen Sicherheitspflichten unterlägenNeue branchenspezifische Resilienz-Vorgaben im DNA würden hier zu unnötigen regulatorischen Überschneidungen und massiver neuer Bürokratie führen, anstatt den digitalen Markt effektiv zu vereinfachen. Die Kommission steht nun vor der Aufgabe, aus diesen oft widersprüchlichen Forderungen einen praxistauglichen Rechtsakt zu schmieden.

Stefan Krempl

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