Mittwoch, 13. Mai 2026

Überwachung „Made in EU“: Menschenrechtler werfen Kommission Blindheit bei Exporten vor

Human Rights Watch kritisiert drastische Lücken in der EU-Dual-Use-Verordnung. Ein Bericht zeigt, wie Überwachungstechnik wie Spyware trotz Kontrollen an autoritäre Regime gelangt.


Eigentlich sollte die im Jahr 2021 verabschiedete Neufassung der Dual-Use-Verordnung der EU ein Meilenstein sein. Ihr Ziel: Zu verhindern, dass europäische Überwachungstechnologie in die Hände von Regierungen gelangt, die damit Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle unterdrückenDoch ein am Dienstag veröffentlichter 54-seitiger Bericht von Human Rights Watch (HRW) mit dem Titel „Looking the Other Way“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Das Regelwerk versage in der Praxis fast vollständig, da die EU-Kommission die Transparenzvorgaben zugunsten von Unternehmensinteressen systematisch ausgehöhlt habe.

Die EU gilt als globaler Hotspot für die Entwicklung von Spionagesoftware und Abhörsystemen. Fast alle EU-Mitgliedstaaten beherbergen mindestens ein Unternehmen aus diesem SektorWährend die nationalen Behörden über die Exportlizenzen entscheiden, ist die Kommission verpflichtet, jährliche Berichte über diese Ausfuhren zu veröffentlichenHRW wirft der Brüsseler Regierungsinstitution aber vor, durch im Januar 2024 veröffentlichte Leitlinien die Transparenzregeln so umgedeutet zu haben, dass eine öffentliche Kontrolle kaum noch möglich sei.

Anstatt detaillierte Daten darüber zu liefern, welcher Staat welche Technologie wohin verkauft, werden Informationen in den offiziellen Berichten oft aggregiert oder unter dem Vorwand des „Geschäftsgeheimnisses“ ganz verschwiegenDie Kommission begründet dies damit, dass bei der geringen Anzahl an Exporteuren die Identität der Firmen preisgegeben werden könnteFür die Menschenrechtler ist das ein vorgeschobenes Argument, das Profite über den Schutz grundlegender Rechte stellt.

Wie brisant die Lage ist, zeigen Recherchen von HRW, die auf hunderten Informationsfreiheitsanfragen in allen 27 EU-Staaten basierenDie Daten offenbaren brisante Exportgenehmigungen: So lieferte Bulgarien 2022 trotz bekannter Repressionen Überwachungstechnik nach AserbaidschanPolen genehmigte 2023 den Export von Abhörsystemen nach Ruanda, ein Land, das bereits in der Vergangenheit mit dem Einsatz der Pegasus-Spyware gegen Kritiker in Verbindung gebracht wurde.

Besonders problematisch ist laut HRW die „Catch-all“-Klausel der Verordnung. Diese verpflichtet Unternehmen eigentlich dazu, auch für nicht explizit gelistete Güter eine Genehmigung einzuholen, wenn sie von menschenrechtsrelevanten Risiken wissenDa dies jedoch eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch die Firmen selbst voraussetzt, die kaum staatlich kontrolliert wird, bleibt die Bestimmung in der Praxis oft wirkungslos.

HRW fordert die Kommission auf, die für Ende 2026 geplante Evaluierung der Verordnung vorzuziehen und die Daumenschrauben deutlich anzuziehenNotwendig seien verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die Pflicht zur Ablehnung von Exporten bei „roten Flaggen“ und eine uneingeschränkte Transparenz über die Endverbleibsempfänger der gefährlichen SoftwareOhne diese Reformen, so die Warnung, bleibe die EU mitschuldig an der Erosion demokratischer Räume weltweit.

Stefan Krempl

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