Human Rights Watch kritisiert drastische Lücken in der EU-Dual-Use-Verordnung. Ein Bericht zeigt, wie Überwachungstechnik wie Spyware trotz Kontrollen an autoritäre Regime gelangt.
Eigentlich sollte die im Jahr 2021 verabschiedete Neufassung der Dual-Use-Verordnung der EU ein Meilenstein sein. Ihr Ziel: Zu verhindern, dass europäische Überwachungstechnologie in die Hände von Regierungen gelangt, die damit Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle unterdrücken
Die EU gilt als globaler Hotspot für die Entwicklung von Spionagesoftware und Abhörsystemen. Fast alle EU-Mitgliedstaaten beherbergen mindestens ein Unternehmen aus diesem Sektor
Anstatt detaillierte Daten darüber zu liefern, welcher Staat welche Technologie wohin verkauft, werden Informationen in den offiziellen Berichten oft aggregiert oder unter dem Vorwand des „Geschäftsgeheimnisses“ ganz verschwiegen
Wie brisant die Lage ist, zeigen Recherchen von HRW, die auf hunderten Informationsfreiheitsanfragen in allen 27 EU-Staaten basieren. Die Daten offenbaren brisante Exportgenehmigungen: So lieferte Bulgarien 2022 trotz bekannter Repressionen Überwachungstechnik nach Aserbaidschan
Besonders problematisch ist laut HRW die „Catch-all“-Klausel der Verordnung. Diese verpflichtet Unternehmen eigentlich dazu, auch für nicht explizit gelistete Güter eine Genehmigung einzuholen, wenn sie von menschenrechtsrelevanten Risiken wissen. Da dies jedoch eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch die Firmen selbst voraussetzt, die kaum staatlich kontrolliert wird, bleibt die Bestimmung in der Praxis oft wirkungslos.
HRW fordert die Kommission auf, die für Ende 2026 geplante Evaluierung der Verordnung vorzuziehen und die Daumenschrauben deutlich anzuziehen. Notwendig seien verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die Pflicht zur Ablehnung von Exporten bei „roten Flaggen“ und eine uneingeschränkte Transparenz über die Endverbleibsempfänger der gefährlichen Software
Stefan Krempl
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