Freitag, 27. März 2026

Kartellwächter geben grünes Licht: Glasfaser Nordwest darf weitermachen

Nach jahrelanger Prüfung stellt das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die Kooperation von Telekom und EWE ein. Es erlässt aber strenge Auflagen bis 2030.

Der Nordwesten Deutschlands gilt in Sachen digitaler Infrastruktur oft als Vorzeigeregion. Doch hinter den Kulissen rangen Regulierer und Konzerne jahrelang um die richtigen Spielregeln. Nun herrscht vorerst Klarheit: Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag grünes Licht für die Fortführung des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser Nordwest gegeben. Die Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und dem Oldenburger Energie- und Telekommunikationsdienstleister EWE AG ist mit dem Kartellverbot vereinbar, da die beteiligten Unternehmen letzte wettbewerbliche Bedenken durch weitreichende Verpflichtungszusagen ausräumen konnten. Damit endet ein Verfahren, das die Branche seit der Gründung des Joint Ventures Anfang 2020 in Atem hielt.

Das Geschäftsmodell der Glasfaser Nordwest ist dabei von strategischer Bedeutung für die Region, tritt das Unternehmen selbst doch gar nicht direkt gegenüber Endkunden auf. Stattdessen fungiert es als reiner Infrastrukturbetreiber, der sein Netz sowohl den Muttergesellschaften als auch anderen Telekommunikationsanbietern offenlegt. Diese mieten sich in die Leitungen ein und bieten darauf ihre eigenen Internet-, Telefon- und TV-Produkte an. Ein solches Open-Access-Modell klingt in der Theorie nach fairem Wettbewerb. Es rief aber die Kartellwächter auf den Plan, die eine Übermacht der beiden Riesen befürchteten.

Bereits Ende 2019 nahm die Behörde unter Andreas Mundt die Zusammenarbeit unter die Lupe und stellte das Verfahren zunächst nur vorübergehend ein. Damals mussten sich Telekom und EWE zu einem Mindestausbau und zur Diskriminierungsfreiheit verpflichten. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt nun, dass diese Strategie offenbar aufgegangen ist. Laut Kartellamt hat sich im Kooperationsgebiet eine Eigendynamik entwickelt, die selbst die optimistischsten Prognosen übertraf. Während weite Teile Deutschlands noch mit der Digitalisierung kämpfen, werden im Nordwesten bis Ende des Jahres voraussichtlich 90 Prozent der Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Damit liegt die Region deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

Andreas Mundt betont, dass die Glasfaser Nordwest maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Dennoch ist das aktuelle „Go“ kein Freifahrtschein ohne Leitplanken. Eine der wichtigsten Regelungen bleibt die sogenannte Karenzzeit: Wenn das Gemeinschaftsunternehmen einen Ausbau beschließt, muss es weiterhin neun Monate warten, bevor der erste Bagger rollt. Diese Frist hat sich den Kartellwächtern zufolge in der Vergangenheit bewährt, da sie verhindert, dass die Marktmacht von Telekom und EWE genutzt wird, um kleinere Wettbewerber durch kurzfristig angekündigte Konkurrenzprojekte aus dem Feld zu schlagen. Diese Schutzmaßnahme wird nun bis zum Jahr 2030 verlängert.

Besonderen Wert legten die Prüfer auf den Netzzugang für Dritte. Inzwischen nutzen zahlreiche alternative Anbieter die Infrastruktur, was den Endkunden eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Tarifen und Dienstleistern ermöglicht. Dass die Bundesnetzagentur das Vorleistungsangebot ohnehin regulatorisch überwacht, flankiert diese Entwicklung. Doch die Glasfaser Nordwest ging im aktuellen Verfahren noch einen Schritt weiter und machte kommerzielle Zugeständnisse, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese Kooperationsbereitschaft wog schwerer als die Tatsache, dass einige Vermarktungsziele für Anfang 2024 aufgrund einer allgemein schwächeren Nachfrage nicht ganz erreicht wurden.

Die neuen Verpflichtungen sind nun bis Ende 2030 festgeschrieben. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Glasfaserausbau in der Region bis dahin weitgehend abgeschlossen sein wird, behält sich aber eine erneute Prüfung vor. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch für die Beteiligten: Die heutige Entscheidung berührt nicht das noch laufende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort wird weiterhin gestritten, ob die grundsätzliche Freigabe der Gründung aus dem Jahr 2019 rechtens war. Für die Bürger im Nordwesten bedeutet das heutige Signal aus Bonn trotzdem erst einmal Planungssicherheit und die Aussicht auf ein flächendeckendes Highspeed-Netz.

Stefan Krempl

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