Mittwoch, 27. Mai 2026

Lex Netflix: Bundesregierung billigt Investitionspflicht für Streamer

Die Bundesregierung zündet den versprochenen Millionen-Booster für die deutsche Filmwirtschaft und nimmt Streaming-Riesen wie Sender gleichermaßen in die Pflicht.

Die deutsche Medienpolitik macht Ernst im Ringen mit den globalen Tech-Giganten und reformiert die nationale Filmfinanzierung von Grund auf. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ausgearbeiteten Gesetzentwurf für eine verbindliche Investitionsverpflichtung auf den Weg gebracht.

Das als „Lex Netflix“ bekannt gewordene Vorhaben zielt auf einen Wachstumsschub für den gesamten Medienstandort ab. Künftig werden alle Anbieter, die in Deutschland einen nennenswerten Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro mit Video-on-Demand oder Fernsehen erzielen, gesetzlich in die Pflicht genommen. Um jegliche Wettbewerbsverzerrungen auf dem heimischen Markt konsequent zu vermeiden, fallen neben den großen US-Plattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ auch nationale Privatsender sowie die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter das neue Regime.

Kern des Gesetzes ist eine feste Basisinvestitionsquote. Die betroffenen Medienunternehmen müssen künftig mindestens acht Prozent ihres hiesigen Nettojahresumsatzes direkt in europäische audiovisuelle Werke reinvestieren. Gekoppelt ist diese Vorgabe an strenge qualitative und strukturelle Hürden. Um zu verhindern, dass das Kapital in beliebige, globale Einheitsinhalte fließt, schreibt das Gesetz vor, dass achtzig Prozent dieser Investitionssumme für Werke mit einer klaren deutschen kulturellen Prägung aufgewendet werden müssen. Maßgeblich ist hierbei in der Regel der Dreh in deutscher Originalsprache.

Ferner müssen mindestens sechzig Prozent der Mittel in neue Eigenproduktionen fließen, wodurch reine Lizenzkäufe alter Klassiker als Erfüllung der Quote ausgeschlossen werden. Zum Schutz der mittelständischen Struktur der Filmbranche greift der Gesetzgeber zudem tief in die vertragliche Praxis ein und legt fest, dass mindestens siebzig Prozent der Gelder an unabhängige Produzenten gehen müssen. Flankieren dazu kommen verpflichtende Rechterückfälle nach drei bis sieben Jahren.

Ergänzt wird dieses auch als Plattform-Soli bekannte ordnungspolitische Instrument durch eine Aufstockung der direkten staatlichen Unterstützung. Die Bundesmittel für die Filmförderung werden von zuvor 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Gemeinsam mit der Jury-basierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt (FFA) stehen ab sofort jährlich weit über 300 Millionen Euro an Bundesgeldern bereit, zu denen noch die jeweiligen Förderungen der Bundesländer hinzukommen.

Weimer spricht so von einer neuen Stufe im internationalen Wettbewerb und einem historisch beispiellosen Filmbooster, der der heimischen Branche langfristige Planungssicherheit garantiere. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont ebenfalls, dass jene Akteure, die auf dem deutschen Markt gute Geschäfte machen, auch einen fairen Beitrag zur Vielfalt und zur Stärkung unabhängiger Produzenten leisten müssten.

Trotz der im Kabinett gefeierten Einigung stieß bereits der vorangegangene Referentenentwurf in der Branchenanhörung auf heftige, fundamentale Kritik von verschiedenen Seiten, was die tiefen Gräben innerhalb der Medienlandschaft offenbart. Auf der einen Seite begrüßen Kreativ- und Produzentenverbände wie die Produktionsallianz, die AG DOK, die Producers of Germany und die Deutsche Filmakademie das Gesetz zwar als notwendigen Schritt zur Sicherung der europäischen Souveränität. Sie halten die achtprozentige Quote aber für viel zu mutlos. Im Vergleich mit anderen großen europäischen Märkten wie Frankreich oder Italien, wo die Quoten im Schnitt bei dreizehn bis fünfzehn Prozent liegen, stelle der deutsche Kompromiss das absolute Minimum dar. Ferner bemängeln die Produzenten, dass die anrechenbaren Abzüge die reale Investitionssumme weiter drücken. Sie forderten noch rigidere Regeln gegen die sogenannte Buy-Out-Praxis der Streamer, um den Aufbau eigener Rechtekataloge effektiv abzusichern.

Völlig konträr positionieren sich die betroffenen Anbieter. Streaming-Marktführer Netflix moniert, die Politik versuche ein Problem zu lösen, das überhaupt nicht existiere. Allein durch freiwillige Investitionen habe der US-Konzern in den vergangenen Jahren eine Bruttowertschöpfung von über einer Milliarde Euro in Deutschland ausgelöst und preisgekrönte Hits wie „Im Westen nichts Neues“ realisiert. Eine erzwungene Investitionsquote und ein verpflichtender Rechterückfall würden das finanzielle Risiko vom Ertrag trennen und ambitionierte Großprojekte wirtschaftlich unrentabel machen. Die Folge seien eine künstliche Überproduktion, steigende Produktionskosten, mehr Bürokratie und letztlich weniger Qualität, was zulasten der Verbraucher gehe und womöglich über höhere Abopreise an die Nutzer weitergegeben werde.

Auch die ARD äußert erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und sieht in einer gesetzlich verordneten Investitionspflicht sowie einer bundesstaatlichen Aufsicht einen unzulässigen Eingriff in die verankerte Rundfunkfreiheit und die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Sender.

Als pragmatischer Ausweg aus diesem regulatorischen Korsett hat die Exekutive eine Öffnungsklausel in das Gesetz integriert. Wenn sich ein Medienunternehmen zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung von mindestens zwölf Prozent seines deutschen Umsatzes bereiterklärt, darf es von den starren Detailvorgaben des Gesetzes abweichen und flexiblere Bedingungen aushandeln. Dieser Deal soll als Kompromiss dienen, um internationale Vermarktbarkeit und lokale Investitionen zu vereinen. So könnten etwa englischsprachige Großprojekte in deutschen Studios angerechnet werden. Die akribische Kontrolle des gesamten neuen Regimes wird der FFA übertragen, die künftig die realen Umsätze mit den getätigten Investitionen abgleicht. Die Initiative geht nun in das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Stefan Krempl

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