Mittwoch, 25. Februar 2026

5G aus dem All: Millionen-Kredit für das Luxemburger Startup OQ Technology

Mit 25 Millionen Euro der EU-Investitionsbank will OQ Technology sein Satellitennetzwerk ausbauen, um herkömmliche Smartphones und IoT-Geräte direkt mit dem Weltraum zu vernetzen.

Die europäische Raumfahrtindustrie rüstet technologisch auf, um im globalen Wettbewerb um die Souveränität im Orbit nicht den Anschluss zu verlieren. Im Zentrum dieser Bestrebungen steht aktuell das luxemburgische Unternehmen OQ Technology, das einen bedeutenden finanziellen Rückenwind aus Brüssel und Luxemburg erhält. Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt dem Spezialisten für Satellitenkommunikation ein Venture-Debt-Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Finanzierung erfolgt im Rahmen der InvestEU-Initiative der Europäischen Kommission und markiert einen strategischen Schritt, um die Forschung und Entwicklung sowie den Ausbau einer europäischen Konstellation von Kleinsatelliten in der niedrigen Erdumlaufbahn (LEO) massiv zu beschleunigen.

Das Hauptaugenmerk von OQ Technology liegt auf einer Technologie, die in der Branche als „Direct-to-Device“ (D2D) bezeichnet wird. Ziel ist es, eine nahtlose 5G-Konnektivität für handelsübliche Smartphones und Internet-of-Things-Geräte zu schaffen, ohne dass dafür spezielle Zusatzhardware oder klobige Satellitenantennen erforderlich sind. Während herkömmliche Mobilfunknetze an ihre physikalischen Grenzen stoßen, sobald Berge, Meere oder abgelegene ländliche Regionen ins Spiel kommen, schließt die geplante Satellitenflotte diese weißen Flecken auf der Landkarte von oben. Die Besonderheit des luxemburgischen Ansatzes liegt in der strikten Einhaltung internationaler Mobilfunkstandards wie dem 3GPP-Standard für Narrowband IoT (NB-IoT) und 5G New Radio. Das bedeutet, dass aktuelle Smartphone-Modelle von Herstellern wie Apple, Samsung oder Google theoretisch direkt mit den Satelliten kommunizieren können, um Kurznachrichten zu versenden oder im Notfall Hilfe zu rufen.

Erst kürzlich, im Jahr 2025, konnte OQ Technology einen wichtigen Meilenstein für die europäische Raumfahrt verbuchen. Als erstem Betreiber des Kontinents gelang es dem Unternehmen, eine Notfall-Broadcast-Nachricht direkt an unmodifizierte Smartphones zu senden. Dieser Erfolg unterstreicht die Reife der Technologie, die nun durch das frische Kapital der EIB skaliert werden soll. Geplant ist der Start von über 20 softwaredefinierten Multiband-Satelliten, die sowohl im S-Band als auch im C-Band operieren. Diese Flotte soll nicht nur die kommerzielle Nutzung vorantreiben, sondern auch eine resiliente und redundante Infrastruktur bieten, die bei Naturkatastrophen oder Angriffen auf terrestrische Netze als digitaler Schutzschirm fungiert.

Hinter der Finanzierung steht ein größeres politisches Ziel: die strategische Autonomie Europas im Weltraum. Da der Sektor weltweit rasant wächst, möchte die Europäische Union sicherstellen, dass kritische Technologien und die dazugehörige Infrastruktur in europäischer Hand bleiben. Das Projekt wird daher nicht nur als technologische Innovation, sondern als Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Wirtschaftsraums betrachtet. Für Luxemburg, das sich über die letzten Jahrzehnte zu einem zentralen Hub der "New Space"-Ökonomie entwickelt hat, ist die Investition eine Bestätigung der eigenen Standortpolitik.

Mit dem neuen Kapital kann OQ Technology nun die Fertigstellung seiner ersten vollständigen Konstellation vorantreiben. Für Nutzer bedeutet dies perspektivisch eine höhere Sicherheit, da die Erreichbarkeit in abgelegenen Gebieten deutlich steigen wird. Für die Industrie wiederum eröffnet die globale 5G-Abdeckung aus dem All völlig neue Möglichkeiten für das Tracking von Gütern oder die Überwachung von Infrastrukturen in Echtzeit, unabhängig von der Verfügbarkeit lokaler Mobilfunkmasten. Der Weg von der Demonstration im Labor hin zu einem kommerziell tragfähigen, weltumspannenden Netzwerk scheint für die Luxemburger damit geebnet.

Glasfaser-Laufzeit: Verbraucherschützer mahnen GVG Glasfaser ab

Der Beginn der 24-monatigen Bindung darf nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses starten – der BGH hat hierzu bereits ein klares Urteil gefällt.

Wer sich heute für einen modernen Glasfaseranschluss entscheidet, braucht oft einen langen Atem. Zwischen der ersten Unterschrift unter den Vertrag und dem Moment, in dem die Daten tatsächlich mit Lichtgeschwindigkeit durch die heimische Dose fließen, vergehen im ländlichen Raum oder bei großflächigen Ausbauprojekten nicht selten Monate oder sogar Jahre. Doch während die Bagger noch rollen, stellt sich eine juristisch entscheidende Frage: Ab wann tickt eigentlich die Uhr für die Mindestvertragslaufzeit? Die GVG Glasfaser GmbH vertrat hierzu eine Auffassung, die nun die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf den Plan gerufen hat.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die unter anderem auf der Internetseite nordischnet.de Verwendung finden. Dort hieß es sinngemäß, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit von zwei Jahren erst mit der tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses beginne. Was für Laien logisch klingen mag – man zahlt schließlich erst, wenn man surft –, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massive Benachteiligung der Kundschaft. Denn durch diese Koppelung verlängert sich die effektive Bindung an den Anbieter um die gesamte Zeit der Bau- und Planungsphase. Wer Pech hat, ist somit faktisch drei oder vier Jahre an einen Anbieter gekettet, obwohl das Gesetz eine Grenze von 24 Monaten zieht.

Ein Machtwort aus Karlsruhe

Diese Praxis ist kein juristisches Neuland mehr. Bereits im Januar hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen und klargestellt, dass der Vertrag grundsätzlich mit dem Vertragsschluss beginnt. In der Praxis ist das meist der Moment, in dem der Kunde die Auftragsbestätigung des Unternehmens im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach findet. Ab diesem Zeitstempel beginnt die rechtliche Laufzeit. Dass die eigentliche Leistung – das Surfen im Netz – erst später erfolgt, ändert nichts an der zeitlichen Befristung der Bindung.

Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, warnt vor den Folgen der nun abgemahnten Klauseln. Da der Ausbau oft unvorhersehbare Verzögerungen mit sich bringt, würden diese Zeiträume unzulässigerweise auf die 24 Monate "draufgeschlagen". Die Verbraucherzentrale hat die GVG Glasfaser GmbH daher förmlich abgemahnt und fordert die Unterlassung dieser Praxis. Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Klauseln, die den Beginn der Laufzeit willkürlich nach hinten verschieben, sind unwirksam.

Was Kunden jetzt prüfen sollten

Für Nutzer von Glasfaseranschlüssen, nicht nur bei der GVG, bedeutet dies vor allem eines: Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen und die monatliche Rechnung ist bares Geld wert. Seit der letzten TKG-Novelle sind Anbieter verpflichtet, das Ende der Mindestlaufzeit sowie den nächstmöglichen Kündigungstermin transparent auf der Rechnung auszuweisen. Weicht dieses Datum deutlich vom Zeitpunkt der ursprünglichen Auftragsbestätigung ab, sollten Kunden hellhörig werden.

Sollte der Anbieter das Vertragsende falsch berechnet haben, haben Verbraucher einen Anspruch auf Korrektur der Daten. Um diesen Prozess zu vereinfachen, bieten die Verbraucherschützer online Hilfestellungen an. Wer feststellt, dass seine Vertragslaufzeit erst "ab Schaltung" gerechnet wurde, kann das Unternehmen auffordern, den Termin auf das korrekte Datum – 24 Monate nach Vertragsschluss – vorzuziehen. Dies ist besonders dann relevant, wenn man plant, nach der Mindestlaufzeit zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder von dem seit 2021 geltenden monatlichen Kündigungsrecht nach Ablauf der Erstlaufzeit Gebrauch zu machen.

Der Fall zeigt erneut, dass die Expansionsstrategien vieler Glasfaseranbieter immer wieder mit geltendem Verbraucherrecht kollidieren. Während der Netzausbau politisch gewollt und technisch notwendig ist, darf er nicht als Vehikel dienen, um Kunden länger als rechtlich zulässig an Verträge zu binden. Die Abmahnung gegen die GVG Glasfaser ist hierbei ein deutliches Signal an die gesamte Branche, die Spielregeln des BGH endlich flächendeckend umzusetzen.

Digitale Zeitenwende: Bund will mit KI-Offensive das organisierte Verbrechen jagen

Mit automatisierter Datenanalyse und biometrischem Abgleich wird der Bund laut einem Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität technisch aufrüsten, um kriminelle Netzwerke und illegale Finanzströme zu zerschlagen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine umfassende Neuausrichtung der inneren Sicherheit beschlossen. Unter dem vielbeschworenen Schlagwort der Zeitenwende bringen das Finanz-, Innen- und Justizministerium einen Aktionsplan auf den Weg, der vor allem auf eine digitale Aufrüstung der Ermittlungsbehörden setzt. Das Ziel ist ambitioniert: Die Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK), insbesondere in den Bereichen Finanz- und Rauschgiftkriminalität, sollen durch eine engere Verzahnung von IT-Systemen und den Einsatz modernster Analysetechnologien zerschlagen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Professionalisierung krimineller Netzwerke, die sich längst grenzüberschreitend digitaler Mittel bedienen.

Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie ist die radikale Verbesserung des Informationsaustausches zwischen dem Zoll und dem Bundeskriminalamt (BKA). Bisher oft durch bürokratische Hürden und getrennte Datensilos gebremst, sollen die Beamten künftig durch zweckgebundene und rechtssichere Direktzugriffe auf die Datenbanken der jeweils anderen Behörde zugreifen können. Um dies zu ermöglichen, plant die Bundesregierung weitreichende nationale Rechtsänderungen, die den digitalen Zugriff im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben legitimieren. Auch auf europäischer Ebene drängt Berlin auf einen verbesserten Zugang zu relevanten Datenbanken, um der transnationalen Natur der OK-Strukturen gerecht zu werden.

Besonders im Fokus steht dabei der Einsatz technologischer Instrumente in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Der Aktionsplan sieht neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse vor, die es ermöglichen sollen, riesige Mengen unstrukturierter Informationen nach Mustern zu durchforsten. Ergänzt wird dies durch die Einführung des biometrischen Internetabgleichs, mit dem Tatverdächtige in digitalen Räumen schneller identifiziert werden können. Um die technologische Hoheit zu behalten, wird den Behörden zudem gestattet, IT-Produkte gezielt zu testen und zu trainieren. Ein physischer Knotenpunkt dieser digitalen Strategie wird das sogenannte Datenhaus P20 sein, in dem ein gemeinsamer „FinPool“ errichtet wird. Hier sollen illegale Finanzflüsse frühzeitig erkannt, ausgewertet und konsequent verfolgt werden, was eine neue Qualität der datengestützten Ermittlung markiert.

Diese digitale Offensive folgt dem Leitmotiv „Follow the Money“. Durch gezielte Finanzermittlungen sollen verschleierte Vermögenswerte wirksamer aufgespürt und eingezogen werden. Ein rechtliches Novum stellt hierbei die im Koalitionsvertrag verankerte Beweislastumkehr dar: Bei auffälligen Diskrepanzen zwischen Vermögen und Einkommen müssen künftig die Besitzer die legale Herkunft ihrer Mittel nachweisen, sofern ein Bezug zur organisierten Kriminalität besteht. Um diese komplexen Ermittlungen zu flankieren, werden neue Strukturen geschaffen, darunter ein gemeinsames Kompetenzzentrum zwischen Zoll und BKA sowie ein spezielles Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll. Die bereits bestehende Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bund wird zu einer schlagkräftigeren Ermittlungsgruppe Geldwäsche weiterentwickelt und sowohl personell als auch technisch massiv verstärkt.

Auch im Kampf gegen die internationale Rauschgiftkriminalität setzt die Bundesregierung auf einen ganzheitlichen, datengetriebenen Ansatz. Ein neues gemeinsames Analyse- und Auswertezentrum „Rauschgift“ zwischen dem Zollkriminalamt und dem BKA soll dabei helfen, organisierte Strukturen zu identifizieren, die legale Warenströme für den Schmuggel missbrauchen. Auf Grundlage dieser digitalen Erkenntnisse wird eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Bund aufgebaut, die bundesweit agiert. Neben der Verfolgung klassischer Drogen rückt zudem die Produktion synthetischer Rauschmittel in den Fokus, wobei die Überwachung der benötigten Grundstoffe und die Unterbindung des illegalen Online-Handels eine zentrale Rolle spielen.

Die Bundesregierung betont, dass diese technologische Neuausrichtung mit einer deutlichen Verbesserung der personellen Ausstattung einhergeht. Sowohl der Zoll als auch das BKA werden zusätzliche Stellen erhalten, um die neuen digitalen Befugnisse auch operativ ausfüllen zu können. Langfristig soll Deutschland durch diese Maßnahmen als Rückzugsort für kriminelle Gruppierungen und als Standort für die Wäsche kriminellen Vermögens unattraktiv gemacht werden. Mit der Schaffung moderner gesetzlicher Grundlagen und der Stärkung der technischen Kapazitäten will der Staat ein klares Zeichen setzen: In der digitalen Ära wird der Rechtsstaat seine Wehrhaftigkeit durch Innovation und Vernetzung unter Beweis stellen.


Ende des bundesweiten Marktes: Paradigmenwechsel bei Breitband-Regulierung

Die Bundesnetzagentur plant, die Telekom-Regulierung regional in Ballungszentren wie München und Köln zu lockern. Für diesen Vorstoß erntet sie scharfe Kritik aus der Branche.

In der deutschen Telekommunikationspolitik zeichnet sich eine historische Wende ab: Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch Eckpunkte für die künftige Regulierung des Breitband-Massenmarktes vorgelegt, die erstmals das Ende eines einheitlichen nationalen Marktes einläuten. Getrieben durch den beschleunigten Glasfaserausbau und die Aufrüstung von Kabelnetzen sieht die Behörde die Zeit gekommen, von einer pauschalen Regulierung der Telekom Deutschland GmbH (TDG) abzurücken und stattdessen regional differenzierte Maßstäbe anzulegen.

Präsident Klaus Müller begründet diesen Schritt mit der veränderten Realität vor Ort: In Ballungszentren wie München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg herrsche mittlerweile ein so intensiver Infrastrukturwettbewerb, dass eine staatliche Vorab-Regulierung nicht mehr erforderlich sei. Dort stünden den Verbrauchern meist drei parallele Netze – Kupfer, Kabel und Glasfaser – zur Verfügung, was die Marktmacht des Ex-Monopolisten auf ein wettbewerbliches Maß reduziert habe. Während diese vier Städte (Teilmarkt A) komplett aus der Regulierung entlassen werden könnten, bleibt der Rest der Republik zweigeteilt.

Ein Sonderfall ist der schleswig-holsteinische Kreis Segeberg (Teilmarkt B). Hier ist die Telekom zwar nicht mehr eindeutig marktbeherrschend, aber der Wettbewerb ist noch zu fragmentiert, um gänzlich ohne Leitplanken auszukommen. Für solche Gebiete bringt die Behörde „symmetrische Instrumente“ ins Gespräch. Damit könnten künftig alle Netzbetreiber gleichermaßen verpflichtet werden, ihre Infrastruktur für Wettbewerber zu öffnen. Im „restlichen Bundesgebiet“ (Teilmarkt C) bleibt dagegen alles beim Alten: Wegen mangelnder Alternativen wird hier weiterhin eine strikte Regulierung der TDG als notwendig erachtet.

Technologisch zeigt sich der Markt laut der Analyse trotz des Wandels stabil. Anschlüsse via xDSL, Kabel (HFC) und Glasfaser (FttB/H) werden weiterhin als einheitlicher Markt definiert, da Endkunden ihre Entscheidung primär nach Preis und Leistung und weniger nach der Technik treffen. Neu in den Fokus rückt die physisch entbündelte Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung am Faserverzweiger, die künftig als Vorleistungsprodukt einbezogen werden soll. Drahtlose Alternativen wie Mobilfunk oder LEO-Satelliten spielen dagegen weiterhin nur eine untergeordnete Rolle.

Die Branche reagiert alarmiert auf die Pläne. Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter des Breko, kritisiert den Zeitpunkt der Deregulierung scharf. Er wirft der Telekom eine „Re-Monopolisierungsstrategie“ vor, die durch gezielten Doppelausbau den Glasfaser-Wettbewerb aktiv behindere. Eine Lockerung der Aufsicht gefährde die Investitionssicherheit der alternativen Ausbauer massiv. Ähnlich äußert sich VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Er warnt vor einem „bundesweiten Dammbruch“ und sieht in der regionalen Betrachtung einen „hochgefährlichen Testballon“. Die Wettbewerbssituation sei weiterhin von einer starken Asymmetrie geprägt; so habe sich die Vermarktungsquote auf dem Glasfasernetz der Telekom marginalisiert.

Ufer kritisiert zudem, dass eine Fragmentierung der Regulierung zu einem „Flickenteppich“ an Instrumenten führen würde. Bei über 400 Gebietskörperschaften drohe ein bürokratischer Wildwuchs, der weder der Marktmacht der Telekom gerecht werde noch Planungssicherheit schaffe. Solange kein klarer Migrationspfad von Kupfer auf Glasfaser vorliege, sei eine Deregulierung verfrüht. Die Bundesnetzagentur selbst räumt ein, dass auch in den Wettbewerbsgebieten weiterhin „beträchtliche und anhaltende strukturelle Marktzutrittsschranken“ bestehen.

Die vorliegenden Eckpunkte dienen als Grundlage für einen öffentlichen Termin am 16. März 2026, bevor der förmliche Entwurf der Marktfestlegung finalisiert wird.


Spione auf vier Rädern: Sicherheitsbehörden warnen vor China-Autos

Vernetzte Fahrzeuge sammeln massenhaft Umgebungsdaten, nun untersuchten deutsche Experten die Spionagegefahr chinesischer Modelle – die Ergebnisse sind geheim.

Die moderne Automobilindustrie hat das Fahrzeug längst neu definiert. Ob Elektroantrieb oder Verbrenner, die heutigen Wagen gleichen eher Hochleistungscomputern auf Rädern als klassischen Fortbewegungsmitteln. Bestückt mit hochauflösenden Kameras, sensiblen Mikrofonen, Radar- und Ultraschallsensoren erfassen sie permanent ihre Umwelt und sind fast ununterbrochen mit dem Internet verbunden. Was für den Fahrer Komfort und Sicherheit durch Assistenzsysteme bedeutet, entwickelt sich für deutsche Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr zunehmend zu einem Albtraum in Sachen Spionageabwehr. Besonders Fahrzeuge chinesischer Hersteller stehen dabei im Fokus der Kritik, da die Sorge wächst, dass diese Technik auch ohne Wissen der Besitzer als Werkzeug zur Informationsbeschaffung missbraucht werden könnte.

In dieser Woche wird die Brisanz des Themas durch die politische Großwetterlage unterstrichen. Bundeskanzler Friedrich Merz weilt in China, um unter anderem Staatspräsident Xi Jinping zu treffen. Es ist ein diplomatischer Drahtseilakt, denn China festigte 2025 erneut seine Position als wichtigster Handelspartner Deutschlands. Doch während der wirtschaftliche Austausch floriert, verschärft sich der Wettbewerb auf dem Automobilmarkt drastisch. Chinesische E-Auto-Produzenten drängen mit Macht nach Europa und gewinnen rasant Marktanteile, während deutsche Marken im Reich der Mitte mit schrumpfenden Absatzzahlen kämpfen. Diese wirtschaftliche Abhängigkeit kollidiert nun frontal mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik.

Nach gemeinsamen Recherchen von WDR und NDR haben das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) bereits vor über einem Jahr ein diskretes Projekt gestartet. Die Experten nahmen Fahrzeuge mehrerer chinesischer Marken genau unter die Lupe, um zu klären, welche Datenmengen tatsächlich erhoben werden und ob diese Informationen unkontrolliert in das Ausland abfließen. Die Brisanz der Untersuchung zeigt sich vor allem im Schweigen der Beteiligten. Weder die Geheimdienste noch das Bundesinnenministerium wollen sich zu den konkreten Ergebnissen oder der daraus resultierenden Risikobewertung äußern. Sie verweisen lediglich darauf, dass die steigenden Marktanteile eine genaue Beobachtung notwendig machten, Details der technischen Aufklärung jedoch unter Verschluss bleiben müssten.

Während Deutschland offiziell noch zurückhaltend agiert, haben andere Staaten bereits Fakten geschaffen. In Großbritannien ist es untersagt, chinesische Fahrzeuge in die Nähe sensibler Einrichtungen zu steuern, und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums dürfen ihre Dienstgeräte nicht mit der Bordelektronik dieser Autos koppeln. Auch Polen kündigte jüngst ähnliche Verbote für militärische Areale an. In Deutschland gibt es zwar noch keine einheitliche gesetzliche Regelung, doch im Verborgenen werden bereits Barrieren errichtet. So dürfen chinesische Autos nach vorliegenden Informationen nicht mehr auf den zentralen Parkplätzen des Operativen Einsatzführungskommandos in Schwielowsee bei Potsdam oder auf Liegenschaften des Bundesnachrichtendienstes stehen. Halter müssen dort auf gesonderte Flächen ausweichen, um eine mögliche Ausspähung der Gebäude durch die fahrzeugeigenen Sensoren zu verhindern.

Das Verteidigungsministerium stuft die Sensoren grundsätzlich als Bedrohung für die militärische Sicherheit ein, da sie für eine Fernausspähung geeignet sind. Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigt ein Blick nach China selbst. Dort wurden westliche Fahrzeuge wie etwa von Tesla über Jahre hinweg von sensiblen Regierungsbereichen ferngehalten, bis sie spezielle Datensicherheitstests bestanden hatten. Experten warnen zudem vor dem neuen Trend der „Car Intelligence“, bei dem spezialisierte Firmen bereits Dienste anbieten, um Autodaten gezielt zu hacken und für Geheimdienste auszuwerten. Die „Smartphones auf Rädern“ könnten so unbemerkt zu einer flächendeckenden Infrastruktur für die Fernaufklärung werden, solange keine klaren Transparenzregeln für den Datenfluss existieren.

Freitag, 9. Januar 2026

Cyber-Abwehr und Orbit-Fabriken: Wie die CSU Deutschland zum Innovations-Hub machen will

Zwischen „Nieren aus dem All“ und einem digitalen Schutzschirm für die kritische Infrastruktur skizziert die CSU-Winterklausur 2026 eine überraschende Hightech-Agenda.

Unter dem Titel „Kraftvoll für Hightech und Innovation“ hat die CSU-Landesgruppe in Seeon einen ehrgeizigen Plan vorgelegt, der die Grenzen des technisch Machbaren verschieben soll. Die Vision reicht dabei bis in den Erdorbit: Die nächste industrielle Revolution wird laut Beschlusspapier im Weltraum stattfinden. Mit dem Projekt „Niere made in space“ soll Deutschland Pionier im Space Manufacturing werden. In der Schwerelosigkeit lassen sich Gewebestrukturen und Organe mittels 3D-Druck deutlich stabiler und präziser fertigen als unter Erdschwerkraft. Diese technologische Flucht nach vorne soll nicht nur den medizinischen Bedarf an Transplantaten decken, sondern Deutschland eine Spitzenposition in einer völlig neuen Schlüsselindustrie sichern.

 

Gleichzeitig verschärft die CSU ihren Kurs in der digitalen Verteidigung massiv. Angesichts steigender Bedrohungen setzt die Partei auf eine „aktive Cyberabwehr“ und fordert die rechtlichen Grundlagen für digitale Gegenschläge. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen die Sicherheitsbehörden künftig die IT-Infrastruktur der Angreifer stören oder manipulieren können, um laufende Attacken zu stoppen. Flankiert wird dies durch das Konzept eines „Cyber-Domes“, einer (teil-)automatisierten Abwehr im Netz, die Angriffe frühzeitig erkennt und abwehrt. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum soll hierfür personell und technisch massiv ausgebaut werden.

 

Um diese Innovationskraft zu entfesseln, plant die CSU zudem eine „Gründerschutzzone“. Junge Unternehmen sollen in der Startphase von bürokratischen Lasten befreit werden, um den „Gründermut“ in Deutschland neu zu entfachen. Ergänzt wird dies durch gezielte Investitionen in Quantentechnologien und Künstliche Intelligenz. Mit dieser Kombination aus offensiver Cyber-Sicherheit, einer Entfesselung der Start-up-Szene und Pioniergeist in der Raumfahrt will die CSU den Grundstein für ein neues deutsches Wirtschaftswunder im 21. Jahrhundert legen.


Das Papier markiert auch eine Zäsur in der Verkehrspolitik und stellt die Stärkung der heimischen Automobilbranche ins Zentrum der Regierungsarbeit. Ein Kernelement ist dabei die „echte Kehrtwende“ beim EU-Verbrenner-Aus. Statt auf ein einseitiges Ende des Verbrennungsmotors setzt die CSU auf Technologieoffenheit und die Förderung von Hightech-Verbrennern, die mit klimaneutralen Kraftstoffen betrieben werden können. Das Auto wird dabei explizit als Teil der deutschen Identität und Rückgrat des Wohlstands definiert, dessen industrielle Basis durch gezielte Investitionsbooster geschützt werden soll.

 

Besonderes Augenmerk liegt auf der Digitalisierung des Verkehrsraums, insbesondere abseits der Metropolen. Die CSU will das autonome Fahren im ländlichen Raum massiv vorantreiben, um die Teilhabe und Versorgung dort sicherzustellen, wo klassische Linienbusse an ihre Grenzen stoßen. Geplant ist der Einsatz autonomer Shuttles und vernetzter Logistiksysteme, gestützt durch eine deutlich verbesserte Daten- und Digitalinfrastruktur, die unter anderem Mobilitäts- und Fahrzeugdaten effizienter nutzt. Bayern soll hierbei als Reallabor fungieren und seine technologische Spitzenstellung ausbauen.

 

Parallel dazu soll die Schieneninfrastruktur durch einen „Infrastrukturturbo“ modernisiert werden. Das Ziel ist eine drastische Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die CSU fordert eine weitgehende Digitalisierung der Verfahren und eine Straffung von Fristen, um Projekte schneller realisieren zu können. Nach dem Motto „weniger Einspruch, mehr Entscheidung“ soll das Verbandsklagerecht reformiert werden, damit Klagewellen von Lobby-Verbänden dringliche Modernisierungsprojekte nicht länger lähmen. Damit will die Landesgruppe sicherstellen, dass Deutschland sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene seine Handlungsfähigkeit im globalen Wettbewerb zurückgewinnt.


Stefan Krempl

Patente auf Knopfdruck: Europäisches Patentamt führt KI-Protokolle flächendeckend ein

Nach einem erfolgreichen Testlauf automatisiert das EPA die Dokumentation mündlicher Verhandlungen. Die künstliche Intelligenz soll Prüfer entlasten und die Qualität der Niederschriften steigern, während die Aufzeichnungen nach getaner Arbeit direkt gelöscht werden.

Das Europäische Patentamt (EPA) bereitet den nächsten großen Schritt in seiner digitalen Transformationsstrategie vor. Was im Mai 2025 als vorsichtiger Versuchsaufbau mit rund 150 mündlichen Verhandlungen begann, soll nun zum Standard für alle technischen und rechtlichen Abteilungen der Behörde werden. Wie das Amt nun mitteilte, wird der Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Protokollierung von Verhandlungen im Laufe des Jahres 2026 flächendeckend ausgerollt. Damit reagiert die Behörde auf die durchweg positiven Rückmeldungen aus einem Pilotprojekt, das gezeigt hat, dass KI-gestützte Abläufe nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die inhaltliche Präzision der rechtlich bindenden Dokumente verbessern können.

Der technologische Prozess hinter den neuen Protokollen ist dabei strikt strukturiert. Während einer mündlichen Verhandlung, die heute meist über Videokonferenzsysteme stattfindet, zeichnet die Software den Ton auf. Ein erstes KI-Tool wandelt das gesprochene Wort in Echtzeit oder unmittelbar nach Ende der Sitzung in ein schriftliches Transkript um. In einem zweiten Schritt kommt ein weiteres spezialisiertes KI-Modell zum Einsatz. Dieses analysiert das rohe Transkript und erstellt daraus einen ersten Entwurf der offiziellen Niederschrift. Hierbei übernimmt die Technik die Strukturierung der Argumente und achtet auf eine konsistente Fachsprache. Dennoch bleibt die finale Entscheidungsgewalt beim Menschen: Das zweite Mitglied der jeweiligen Abteilung prüft den Entwurf auf Herz und Nieren, korrigiert etwaige Ungenauigkeiten und stellt das Dokument gemäß den rechtlichen Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens fertig.

Datenschutzrechtlich geht das EPA einen konsequenten Weg, um Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit zu zerstreuen. Die während der Verhandlung erstellte Tonaufnahme sowie das daraus generierte Arbeitstranskript werden nicht dauerhaft archiviert. Sobald die finale, vom Menschen geprüfte Niederschrift den beteiligten Parteien zugestellt wurde, löscht das System die zugrunde liegenden Rohdaten unwiderruflich. Damit bleibt die offizielle Niederschrift das einzige dauerhafte Dokument des Verfahrens, während die KI lediglich als Werkzeug zur Erstellung dient, ohne einen bleibenden digitalen Fußabdruck der Stimmen oder der wortwörtlichen Debatten zu hinterlassen.

Die Erfahrungen aus der Pilotphase unterstreichen laut EPA den praktischen Nutzen dieser Automatisierung. Vor allem die Prüfungs- und Einspruchsabteilungen berichteten von einer deutlichen Entlastung. Da die automatisierte Erstellung der Entwürfe die mühsame manuelle Mitschrift ersetzt, können sich die beteiligten Beamten während der oft komplexen technischen Diskussionen voll und ganz auf die juristischen und sachlichen Argumente der Patentanwälte konzentrieren. Dies führt nicht nur zu einer höheren Aufmerksamkeit in der Verhandlung selbst, sondern auch zu einer spürbar besseren Qualität der Dokumentation. Die Beteiligten lobten insbesondere, dass die Protokolle nun strukturierter und sprachlich präziser ausfallen.

Mit der Ausweitung auf die Eingangsstelle und die Rechtsabteilung im Jahr 2026 schließt das EPA eine Lücke in der digitalen Verfahrenskette. Für die Nutzer des europäischen Patentsystems bedeutet dies vor allem schnellere Abläufe, da die Zeitspanne zwischen der Verhandlung und der Zustellung des Protokolls durch die KI-Unterstützung massiv verkürzt wird. In einer Welt, in der technologische Zyklen immer kürzer werden, ist diese Beschleunigung der bürokratischen Prozesse ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa.

Stefan Krempl