Mittwoch, 20. Mai 2026

Digitale Fahrpläne, analoge Bremser: Das neue Gesetz gegen Bürokratie im Verkehr

Das Verkehrsministerium will laut einem Gesetzentwurf mit PDFs und Digital-Siegeln entlasten. Der Bundesrechnungshof sieht die digitale Verkehrswende auf dem Abstellgleis.


Das Bundesministerium für Verkehr macht einen neuen Anlauf, um den tief verwurzelten Reformstau im deutschen Verkehrsrecht aufzulösen. Nachdem das sogenannte Bürokratierückbaugesetz im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) in den vergangenen Monaten mehrfach verschoben wurde, liegt nun ein konkreter Referentenentwurf vor. Er soll Mitte Juli das Bundeskabinett passieren. Die Initiative zielt darauf ab, jahrzehntelang gewachsene Regelungsdickickte, analoge Verwaltungsstrukturen und komplexe Zuständigkeiten systematisch zu modernisieren, um den Mobilitätssektor agiler zu gestalten und verkrustete bürokratische Bremsen zu lösen.


Für die betroffenen Akteure bringt das Paket eine Mischung aus technologischen Anpassungen und einer spürbaren Verschiebung von Verantwortlichkeiten. Doch gleichzeitig werden erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Steuerungsfähigkeit des Ministeriums laut.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Etablierung moderner Standards und digitaler Verfahren, die veraltete Formvorschriften ersetzen sollen. Im Personenbeförderungsgesetz wird die Digitalisierung vorangetrieben, indem bisherige analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie beispielsweise dauerhaft überprüfbare Siegel, abgelöst werden. Auch im Bereich des Schienenverkehrs sieht die Novelle technische Erleichterungen vor. So wird das System der Fahrgastinformation modernisiert: Eisenbahnunternehmen können den gesetzlich vorgeschriebenen Aushang von Fahrplänen an den Zugangsstellen künftig wahlweise in klassischer Papierform oder über elektronische Informations- und Kommunikationssysteme öffentlich zugänglich machen. Zudem fallen starre Schriftformerfordernisse im Schienenrecht weg, und die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen von Verkehrsverbünden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen wird aufgehoben, was die unternehmerische Eigenverantwortung stärken soll.

Das Luftverkehrsgesetz erfährt ebenfalls Modifikationen, die unter anderem die Ausgestaltung des Registers für unbemannte Fluggeräte beim Luftfahrt-Bundesamt betreffen. Ferner sieht der Entwurf den Rückbau von Berichtspflichten in diversen Fachgesetzen wie dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vor, deren starre Vorgaben zugunsten elektronischer Datensysteme gestrafft werden.

Neben dem digitalen Fokus markiert der Gesetzentwurf einen Rückzug des Bundes aus detaillierten Vorgaben und Kontrollmechanismen. Unter dem Leitgedanken des Bürokratieabbaus werden die formalen Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung entschlackt. Im Bereich der Fernstraßeninfrastruktur fällt eine wesentliche Hürde für die Verwaltung: Der bisherige Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages für den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH des Bundes wird komplett gestrichen, was die Parlamentskontrolle bei großen Autobahnprojekten einschränkt und Ressourcen in der Bundesverwaltung einsparen soll.

Auf der anderen Seite fordert der Bund mehr Eigenverantwortung von den Bundesländern. Diese tragen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden, klimafreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder müssen die entsprechenden Umwelt- und Qualitätsvorgaben in ihren Nahverkehrsplänen definieren, erhalten dafür mit dem Gesetz aber keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund.

Der finanzielle Ertrag der bürokratischen Entlastungsoffensive fällt allerdings bescheiden aus. Das Ministerium beziffert die jährliche finanzielle Minderlast der gesamten Wirtschaft durch das Regelungswerk auf gerade einmal rund 523.000 Euro. Dazu kommen solle minimale administrative Einsparungen in anderen Bereichen, sodass das Ressort mit Entlastungen von insgesamt rund 850.000 Euro kalkuliert. Angesichts der enormen Herausforderungen im Verkehrssektor wirkt dieser Betrag wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Parallel zu den Regulierungsplänen sorgt ein neuer, vernichtender Bericht des Bundesrechnungshofes für erheblichen politischen Druck auf das Verkehrsressort. Die Rechnungsprüfer stellen fest, dass die politisch proklamierte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen fundamental fehlschlägt. Mit den bislang ergriffenen Maßnahmen und Programmen erreiche das Verkehrsministerium seine selbst gesteckten Klimaschutz- und Verlagerungsziele nicht ansatzweise.

Das Ministerium versucht, das schlechte Abschneiden mit externen Faktoren zu rechtfertigen, und verweist auf die allgemeine schwierige Wirtschaftslage, veränderte Güterstrukturen und unvorhersehbare Krisen der letzten Jahre. Diese Argumentation lässt der Bundesrechnungshof jedoch nicht gelten und straft das Ressort ab: Wer in der Lage sei, externe Entwicklungen und wirtschaftliche Trends zu prognostizieren, müsse auch die politischen Gegenmaßnahmen und Förderinstrumente vorausschauend anpassen. Der zentrale Vorwurf der Prüfer wiegt schwer: Das Ministerium verharre in einer passiven Rolle und gestalte die dringend notwendige Verkehrswende nicht aktiv genug, während gleichzeitig symbolische Bürokratie-Pakete den Stillstand auf der Schiene nicht kaschieren können.

Stefan Krempl

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen