Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung analysiert, warum der Digital Markets Act im Cloud-Sektor bislang nicht greift. Dazu kommt der Ruf nach „Cloud-Neutralität“ für Europas digitale Souveränität.
Cloud-Computing ist das unsichtbare Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Ob Datenspeicherung oder die Entwicklung Künstlicher Intelligenz – nahezu jeder Sektor ist auf diese Infrastruktur angewiesen. Doch während die EU mit dem Digital Markets Act (DMA) eigentlich faire Spielregeln für digitale Giganten schaffen wollte, klafft im Cloud-Markt eine empfindliche Lücke. Obwohl Cloud-Dienste in der Verordnung ausdrücklich als zentrale Plattformdienste gelistet sind, hat die EU-Kommission bislang keinen einzigen der großen US-Hyperscaler wie Amazon Web Services (AWS), Google Cloud oder Microsoft Azure als „Gatekeeper“ eingestuft. Eine jetzt veröffentlichte Studie von Antonio Manganelli im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung zeigt auf, warum die bisherige Regulierung an der Realität der Cloud-Märkte vorbeigeht und wie eine Reform aussehen müsste.
Das Kernproblem liegt laut der Untersuchung in einem grundlegenden Missverständnis der Marktarchitektur. Der DMA wurde ursprünglich für zweiseitige Plattformen konzipiert, die als Vermittler zwischen Unternehmen und Endkunden fungieren. Klassische Beispiele sind App-Stores oder Suchmaschinen. Die Cloud folgt jedoch einer vertikalen „Pipeline-Logik“. Hier ist die Infrastruktur kein Marktplatz im herkömmlichen Sinne, sondern ein Vorprodukt, auf dem andere Unternehmen ihre eigenen Dienste aufbauen. Da viele dieser Geschäftskunden ihre Dienste wiederum an Dritte weitergeben, ohne dass der Endnutzer jemals direkt mit dem Cloud-Betreiber in Kontakt tritt, laufen die quantitativen Schwellenwerte des DMA ins Leere. Die geforderten 45 Millionen aktiven Endnutzer werden formal oft nicht erreicht, obwohl die tatsächliche Marktmacht der Hyperscaler groß ist.
Diese Marktdominanz manifestiert sich in Europa in einer besorgniserregenden Konzentration: Die drei größten Anbieter kontrollieren rund 70 Prozent des Marktes. Der Forscher warnt, dass strukturelle Hürden wie mangelnde Interoperabilität, hohe Gebühren für den Datentransfer beim Anbieterwechsel und die Kopplung von Software-Lizenzen an die eigene Cloud den Wettbewerb ersticken. Europäische Anbieter – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – haben unter diesen Bedingungen kaum eine Chance, sich gegen die finanzstarke Konkurrenz aus Übersee zu behaupten.
Um diesen Stillstand zu überwinden, schlägt Manganelli neue Wege für die Einstufung als Gatekeeper vor. Ein Ansatzpunkt sind die Cloud-Marktplätze der Hyperscaler. Dort treten sie eben doch als Vermittler auf, da sie Software von Drittanbietern an ihre Kunden vertreiben. Zudem führt die Studie das Konzept der „indirekten Ökosystem-Erfassung“ ein. Nutzer, die beispielsweise Microsoft 365 verwenden, werden faktisch in das Azure-Ökosystem gezogen, auch wenn sie keinen direkten Vertrag über Infrastrukturdienste abgeschlossen haben. Würden diese indirekten Nutzer mitgezählt, wäre die Einstufung als Türsteher rechtlich einfacher möglich.
Ist die Hürde der Einstufung erst einmal genommen, plädiert der Forscher für eine radikale Neuerung: die „Cloud-Neutralität“. In Anlehnung an die Netzneutralität im Internet sollen Cloud-Betreiber verpflichtet werden, alle Anwendungen auf ihrer Infrastruktur gleich zu behandeln. Eigenen Diensten dürften keine technischen oder preislichen Vorteile gegenüber Wettbewerbern eingeräumt werden. Dies würde verhindern, dass Hyperscaler ihre Kontrolle über die Basistechnologie nutzen, um Konkurrenten auf höheren Ebenen der Wertschöpfungskette – etwa bei KI-Anwendungen – systematisch zu benachteiligen.
Die EU-Kommission hat im November 2025 bereits Untersuchungen gegen AWS und Microsoft eingeleitet, um deren Status zu prüfen. Die Ergebnisse der Untersuchung liefern hierfür eine wissenschaftliche Basis und mahnen zur Eile. Ohne einen fairen und wettbewerbsfähigen Cloud-Sektor, so das Fazit der Konrad-Adenauer-Stiftung, bleibe die angestrebte digitale Souveränität Europas ein Lippenbekenntnis.
Stefan Krempl
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