Samstag, 4. April 2026

Digitale Rasterfahndung: Datenschützer warnen vor uferloser Überwachung

Biometrischer Abgleich und KI-gestützte Datenanalyse in drei Gesetzesentwürfen gefährden laut der Datenschutzkonferenz die Grundrechte Unbeteiligter und verletzen Verfassungsvorgaben.

Die Bundesregierung forciert derzeit den Ausbau digitaler Überwachungsinstrumente in einem Tempo und Umfang, der bei den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die Alarmglocken schrillen lässt. Im Zentrum der Kritik stehen drei Gesetzesinitiativen, die der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes weitreichende neue Befugnisse einräumen sollen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) findet dazu deutliche Worte: In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Vor allem der Schutz unbeteiligter Bürger stehe auf dem Spiel, da die vorgesehenen Maßnahmen tief in die Privatsphäre eingreifen, ohne dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegen muss.

Ein wichtiger Punkt der Kritik ist der geplante biometrische Online-Abgleich. Was in ersten Berichten bereits als „digitale Rasterfahndung“ für Aufsehen sorgte, nimmt nun konkrete Formen an. Ermittler sollen die Erlaubnis erhalten, vorhandene Lichtbilder oder Stimmproben mit sämtlichen im Internet öffentlich zugänglichen Daten abzugleichen. Dabei macht der Entwurf keinen Halt vor sozialen Netzwerken oder gar kostenpflichtigen Diensten, für die ein Benutzerkonto erforderlich ist. Praktisch jedes jemals hochgeladene Urlaubsfoto, jedes Video in sozialen Medien und jede Tonaufnahme könnten zum Gegenstand behördlicher Identifizierungsmaßnahmen werden.

Die DSK warnt, dass dies nicht nur ein diffuses Gefühl des Überwachtwerdens erzeuge, sondern handfeste Risiken berge. Falscherkennungen durch Algorithmen könnten unbescholtene Bürger direkt in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen rücken. Zudem ließen sich mit solchen Werkzeugen mühelos Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellen, die weit über den ursprünglichen Zweck der Gefahrenabwehr hinausgehen.

Parallel dazu treibt das Bundesinnenministerium die automatisierte Datenanalyse voran. Dabei sollen polizeiliche Datenbestände auf einer zentralen Analyseplattform zusammengeführt werden. Der Topf, aus dem sich diese Systeme bedienen, ist erschreckend groß: Er umfasst nicht nur klassische Kriminalakten, sondern auch Daten aus Funkzellenabfragen, beschlagnahmte Datenträger aus völlig anderen Verfahren und eben jene Datensätze, die aus dem Internet gefischt wurden. Ziel ist die Erzeugung „neuen Wissens“ durch die Verknüpfung von Personen, Institutionen und Objekten.

Das Problem dabei ist die mangelnde Selektivität. In diesen riesigen Datenpool geraten zwangsläufig auch Zeugen, Geschädigte oder bloße Kontaktpersonen. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort mit seinem Smartphone in eine Funkzelle eingeloggt war oder zufällig auf einem beschlagnahmten Foto erscheint, könnte durch die automatisierte Analyse plötzlich als Teil eines kriminellen Netzwerks erscheinen.

Brisanz erhält das Vorhaben durch den geplanten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Die DSK unterstreicht, dass der Einsatz von KI-Systemen die Risiken für die Grundrechte nochmals potenziert. Die ohnehin schon schwierige Nachvollziehbarkeit polizeilicher Maßnahmen droht in einer „Black Box“ zu verschwinden. Wenn Algorithmen darüber entscheiden, wer als potenzieller Gefährder gilt, wird es für Betroffene, Gerichte und Aufsichtsbehörden nahezu unmöglich, die zugrundeliegende Logik zu überprüfen. Transparenz und Rechtsstaatlichkeit geraten hier ins Hintertreffen gegenüber einem technokratischen Sicherheitsversprechen.

Tobias Keber, der diesjährige DSK-Vorsitzende, mahnt deshalb eine Rückbesinnung auf das Übermaßverbot an. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte weiß, dass der Staat zwar digitale Werkzeuge zur Verbrechensbekämpfung benötige. Diese müssten aber die Ausnahme bleiben. Wenn potenziell jeder Bürger jederzeit von einem autonomen System gescannt werden könne, sei die Grenze des Erträglichen überschritten. Die Summe der verschiedenen Gesetzesinitiativen laufe auf eine umfassende Überwachung hinaus, bei der der legitime Wunsch nach Sicherheit den Schutz der Grundrechte unverhältnismäßig verdränge.

Die Datenschützer fordern von der Bundesregierung nun einen grundlegenden Kurswechsel. Anstatt pauschaler Überwachungsbefugnisse müsse ein echter Grundrechtsausgleich her, wie ihn das Bundesverfassungsgericht bereits in früheren Urteilen zur automatisierten Datenanalyse gefordert habe. Dies bedeute konkret: Der Umfang der Daten müsse begrenzt, die Analyse auf schwere Straftaten fokussiert und der Einsatz von KI strikt an menschliche Kontrolle gebunden werden. Nur mit klar definierten Schwellenwerten und einer engen Zweckbindung lasse sich verhindern, dass die digitale Transformation der Polizeiarbeit schleichend das Ende der anonymen Teilhabe am öffentlichen und digitalen Leben einläute.

Erst vor wenigen Tagen verlangte ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und dem Rechtsbereich den Stopp der Pläne für biometrische Massenauswertung und automatisierte Polizeidatenbanken14 Organisationen – darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club (CCC), D64, die Digitale Gesellschaft und die Neue Richter*innenvereinigung – sandten damit eine Warnung an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen die Unterzeichner gegen die Gesetzentwürfe mobil, die unter dem Schlagwort „Lex Palantir“ für Kritik sorgen. Es gehe um nichts Geringeres als die Legitimierung einer biometrischen Massenüberwachung im Internet und den Aufbau einer „Super-Datenbank“ zur automatisierten Analyse polizeilicher Informationen. Die Exekutive ist jetzt am Zug, die Referentenentwürfe so nachzubessern, dass sie nicht schon bei der ersten Prüfung in Karlsruhe krachend scheitern.

Stefan Krempl

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