Samstag, 11. April 2026

Ungerechtfertigte Gewinne: Kartellamt erhöht Druck auf Raffinerien

Mit neuen Befugnissen und gezielten Auskunftsersuchen rückt Kartellamtschef Mundt der Mineralölwirtschaft zu Leibe, um das „Raketen-Prinzip“ bei Spritpreisen zu stoppen.

Die Idylle an der Zapfsäule lässt weiter auf sich warten, doch im Bonner Bundeskartellamt herrscht seit Tagen Hochbetrieb. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, hat den Kampf gegen potenzielle Preistreiberei in der Mineralölbranche verschärft. Im Zentrum der Ermittlungen stehen dabei nicht die Tankstellenpächter, sondern die Ebene darüber: die Raffinerien und Großhändler. Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Behörde intern umgeschichtet und ein spezialisiertes Team zusammengestellt, das nun mit Hochdruck die Kostenstrukturen der deutschen Ölkonzerne durchleuchtet.

Ein entscheidender Hebel ist dabei die neue Eingriffsnorm im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Seit Kurzem verfügt das Kartellamt über ein schärferes Schwert, um gegen Marktmachtmissbrauch vorzugehen. Unter der Woche wurden offizielle Auskunftsersuchen an sämtliche Raffinerien in Deutschland versandt. Die Unternehmen sind nun in der Pflicht, detailliert darzulegen, nach welchen Faktoren sie ihre Preise bilden und wie sich die aktuelle Krisensituation konkret auf ihre Kalkulation auswirkt. Entscheidend ist dabei die neue Beweislastumkehr: Nicht mehr die Behörde muss mühsam einen Missbrauch nachweisen, sondern die Konzerne müssen proaktiv belegen, dass ihre Preise in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen.

Mundt macht deutlich, dass die Transparenz bis tief in die Konzernstrukturen reichen muss. Angefordert wurden Informationen darüber, wer genau für den Rohöleinkauf verantwortlich ist und wie der Vertrieb von Diesel und Benzin organisiert wird. Das Ziel ist es, Licht in das Dunkel zwischen dem Bohrloch und der Zapfsäule zu bringen. Dennoch dämpft der Behördenchef die Erwartungen an eine sofortige Preissenkung. Das Kartellamt sei keine Institution, die Preise auf Knopfdruck festlegen könne. Es handele im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren, die sorgfältige Ermittlungen und Auswertungen erfordern, um am Ende gerichtsfeste Sanktionen aussprechen zu können. Ein ad hoc korrigierendes Eingreifen in einer Krise sei unseriös.

Ein besonderes Augenmerk legt das Amt auf das sogenannte „Rockets-and-Feathers-Syndrom“. Beobachtungen aus der Vergangenheit zeigen regelmäßig, dass Spritpreise bei steigenden Rohölkosten wie eine Rakete nach oben schießen, bei sinkenden Kosten jedoch nur so langsam wie eine Feder nach unten segeln. Angesichts aktuell sinkender Rohölpreise erwartet Mundt nun ein klares Signal der Konzerne. Die Entlastung müsse zeitnah bei den Verbrauchern ankommen. Auch die neue „12-Uhr-Regelung“, die das ständige Auf und Ab der Preise unterbinden soll, steht unter Beobachtung. Während technische Anlaufschwierigkeiten zu Beginn noch für Verstöße sorgten, stabilisiert sich das System allmählich. Zwar ist ein kurzfristiger preisdämpfender Effekt bisher ausgeblieben, doch sieht das Amt einen großen Vorteil in der besseren Vergleichbarkeit für die Autofahrer.

Parallel dazu wird das Thema auf politischer Ebene im Kanzleramt diskutiert. Während die SPD weiterhin mit einer klassischen Übergewinnsteuer liebäugelt und Hoffnung auf eine EU-weite Lösung setzt, favorisieren CDU & CSU ein Modell, das eng mit dem Kartellrecht verzahnt ist. Dabei sollen Gewinne nur dann abgeschöpft werden, wenn ein konkreter Marktmissbrauch nachgewiesen werden kann. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Opposition scheinen sich in dem Punkt einig zu sein, dass ein Abschöpfen über das Kartellamt der rechtlich sicherere Weg sei. Kurzfristige politische Entscheidungen über weitere Subventionen sind jedoch vorerst nicht zu erwarten. Die Sorge ist zu groß, dass staatliche Hilfen am Ende nicht beim Bürger ankommen, sondern lediglich die Margen der Mineralölkonzerne weiter aufblähen.

Stefan Krempl

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