Sonntag, 12. April 2026

Haftstrafe für CEOs: Großbritannien verschärft Gangart gegen Deepfakes

Die britische Regierung will Tech-Manager persönlich zur Rechenschaft ziehen, wenn ihre Plattformen intime Bilder ohne Zustimmung verbreiten. Auch Deutschland diskutiert über solche Fälle.


Die Ära der folgenlosen Untätigkeit für die Führungsebene großer Tech-Konzerne könnte in Großbritannien bald Geschichte sein. Die britische Regierung hat am Freitag laut Medienberichten angekündigt, das strafrechtliche Risiko direkt in die Chefetagen von Social-Media-Plattformen und Web-Hostern zu tragen. Werden nicht-konsensuelle intime Bilder – dazu zählen sowohl echte Aufnahmen als auch KI-generierte Deepfakes – trotz Aufforderung nicht gelöscht, sollen den verantwortlichen Managern künftig Geldstrafen oder sogar Gefängnis drohen. Der Schritt würde eine deutliche Verschärfung des Online Safety Act markieren und ein Signal setzen, das weit über die britischen Inseln ausstrahlen dürfte.

Die Neuregelung will die Exekutive als Änderungsantrag in das kommende Gesetz über Kriminalität und Polizeiarbeit (Crime and Policing Bill) einbringen. Sie soll bereits in der nächsten Woche im Unterhaus debattiert werden. Im Kern geht es darum, die Durchsetzungskraft der Medienaufsichtsbehörde Ofcom zu stärken. Bisher konzentrierten sich Sanktionen zumeist auf die Unternehmen als juristische Personen, was oft lediglich in Bußgeldern resultierte, die von finanzstarken Konzernen aus der Portokasse gezahlt wurden. Die neue Marschroute sieht vor, dass Führungskräfte persönlich haften, wenn sie Anordnungen der Aufsicht ignorieren.

Tech-Sekretärin Liz Kendall unterstreicht die Dringlichkeit dieses Schrittes. Zu viele Frauen hätten miterleben müssen, wie ihr Leben durch die unbefugte Verbreitung intimer Aufnahmen zerstört wurde. Der Schutz von Frauen und Mädchen im digitalen Raum sei keine Option, sondern eine grundlegende Verantwortung der Unternehmensführung. Bereits im Februar hatte die Regierung den Plattformen eine Frist von 48 Stunden gesetzt, um gemeldete Inhalte zu entfernen. Da dies nicht den gewünschten Erfolg brachte, folgt nun das schärfste Schwert des Rechtsstaats: das Strafrecht. Neben der Bildproblematik umfasst das Gesetzespaket zudem eine Kriminalisierung von Pornografie, die Inzest darstellt oder in der Erwachsene Kinderrollen einnehmen.

Diese Entwicklung im Vereinigten Königreich trifft in Deutschland auf eine hitzige Debatte, die inhaltlich ähnliche Ziele verfolgt. Auch hierzulande wächst der Druck, die Lücken im Strafgesetzbuch (StGB) zu schließen, die durch den rasanten Fortschritt der Technik entstanden sind. Die Verbreitung realer Nacktaufnahmen ohne Einwilligung ist bereits strafbar. Doch KI-generierte Deepfakes befinden sich oft noch in einer juristischen Grauzone, sofern sie nicht eindeutig als Beleidigung oder Verleumdung gewertet werden können. Besonderes Augenmerk liegt auf einem Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Stefan Krempl

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