Der Schweizer Bundesrat Beat Jans und EU-Kommissar Magnus Brunner unterzeichnen ein Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten. Datenschützer warnen vor Massenüberwachung.
Die Schweiz und die EU rücken in Sicherheitsfragen enger zusammen, doch der Preis dafür ist die digitale Privatsphäre von Millionen Reisenden. Am Rande des Treffen des Rats für Justiz und Inneres in Brüssel haben der Schweizer Bundesrat Beat Jans und der EU-Innenkommissar Magnus Brunner ein Abkommen unterzeichnet, das die Übermittlung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) formalisiert. Damit erhält die Schweiz künftig Zugriff auf einen riesigen Pool an Informationen, den Fluggesellschaften bei Reservierung und Check-in erfassen. Die Politik spricht von einer „unabdingbaren Sicherheitsmassnahme“. Bei Bürgerrechtlern weckt das Vorhaben dagegen Erinnerungen an langjährige Rechtsstreitigkeiten über die Verhältnismässigkeit solcher Datensammlungen.
Bisher war der Datenfluss eher einseitig: Schweizer Fluggesellschaften übermitteln bereits Daten an EU-Mitgliedstaaten, basierend auf dem Schweizer Flugpassagierdatengesetz. Mit dem neuen Abkommen wird nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch die Schweiz PNR-Daten von Fluggesellschaften aus der EU empfangen und auswerten darf. Zu diesem Zweck wird beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine spezielle "Passenger Information Unit" (PIU) aufgebaut. Diese gemeinsame Stelle von Bund und Kantonen soll voraussichtlich am 1. Februar 2027 den Betrieb aufnehmen.
Das Arsenal an Informationen, das dabei den Sicherheitsbehörden in die Hände fällt, ist beachtlich. PNR-Daten sind weit mehr als nur Name und Sitzplatznummer. Sie umfassen Geburtsdaten, Kontaktinformationen, Zahlungsmodalitäten, die Reiseroute und sogar ein vage definiertes Freitextfeld, in dem zusätzliche Informationen der Airline landen können. Die Behörden versprechen sich davon eine effektivere Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel und organisierter Kriminalität. Das Ziel: Verdächtige Profile erkennen, bevor das Flugzeug überhaupt abhebt.
Die Argumentation der Befürworter folgt dem Muster der Sicherheitslogik. Durch den Abgleich mit polizeilichen Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem (SIS) sollen national und international gesuchte Personen bereits vor dem Boarding identifiziert werden. Zudem setzt man auf die automatisierte Analyse: Anhand von Risikoprofilen wollen die Fahnder auch bisher polizeilich unbekannte Personen aufspüren, die in kriminelle Netzwerke verstrickt sein könnten.
Doch genau hier liegt der Knackpunkt für den Datenschutz. Die Geschichte der PNR-Abkommen ist geprägt von rechtlichen Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bereits 2017 kippten die Luxemburger Richter ein geplantes Abkommen zwischen der EU und Kanada. Die Kritik war damals vernichtend: Eine anlasslose Speicherung der Daten aller Passagiere über fünf Jahre hinweg verletze die Grundrechte massiv, da sie tiefe Einblicke in das Privatleben erlaube, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliege.
Obwohl das neue Abkommen zwischen der Schweiz und der EU laut offizieller Lesart "starke Schutzmechanismen" und eine "strenge Zweckbindung" vorsieht, bleiben Zweifel an der tatsächlichen Umsetzung im Alltag der Sicherheitsbehörden. In der Vergangenheit zeigten Leaks ähnlicher Entwürfe, dass die EU trotz richterlicher Rügen oft an langen Speicherfristen und breiten Zugriffsmöglichkeiten festhält. Die Gefahr diskriminierender Algorithmen bei der automatisierten Profilbildung ist zudem nicht gebannt.
Für die Schweiz ist die Unterzeichnung auch ein politisches Signal. Als assoziierter Schengen-Staat ist die Eidgenossenschaft darauf angewiesen, bei der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit nicht den Anschluss zu verlieren. Die Kooperation mit Europol und Eurojust sowie der Zugriff auf Datenbanken wie Eurodac gelten in Bern als essenziell für die innere Sicherheit und die Steuerung der Migration.
Doch während die technische Integration voranschreitet, droht die Transparenz auf der Strecke zu bleiben. Die Erfahrung mit anderen PNR-Partnern wie den USA, Australien oder Großbritannien zeigt, dass einmal etablierte Überwachungsstrukturen kaum jemals zurückgebaut werden. Wenn die PIU beim Fedpol 2027 ihre Arbeit aufnimmt, wird der gläserne Passagier im Alpenraum zur Realität. Ob die versprochene "hohe Ebene des Privatsphärenschutzes" mehr als eine diplomatische Floskel ist, wird sich erst in der Praxis – und vermutlich vor den Gerichten – zeigen müssen.
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