Bisher waren die gängigen Musterverträge der öffentlichen Hand fast ausschließlich auf das Modell proprietärer Software zugeschnitten. Das führte in der Praxis dazu, dass viele Beschaffungsstellen den rechtssicheren Einkauf von Open-Source-Lösungen für schlicht unmöglich hielten oder vor dem immensen Anpassungsaufwand der Verträge zurückschreckten. Die Folge war ein massiver Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die ihren Quellcode offenlegen. Diese wurden oft gar nicht erst zu Vergabeverfahren zugelassen oder verzichteten aufgrund des bürokratischen Mehraufwands freiwillig. Darunter litt letztlich die Verwaltung selbst, da die Auswahl an Angeboten bei Ausschreibungen unnötig begrenzt blieb.
Mit dem aktuellen Beschluss des IT-Planungsrats treten laut dem BMDS nun Regelungen in Kraft, die Open Source nicht mehr nur als Nischenlösung, sondern bei neuen Softwareprojekten als künftigen Standard definieren. Öffentliche Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen sollen damit ein praxistaugliches Instrumentarium erhalten, um gezielt Lösungen einzukaufen, die die digitale Souveränität des Staates nachhaltig stärken. Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium, sieht in der Modernisierung einen entscheidenden Hebel, um Open-Source-Lösungen flächendeckend zu verankern. Die neuen Vertragsmuster seien die Grundlage für schnellere und vor allem zukunftsfähige Beschaffungsprozesse.
Dabei geht es nicht nur um digitale Unabhängigkeit, sondern um harte Sicherheits- und Kontrollaspekte. Die neuen Standards integrieren moderne Konzepte wie die Software-Stückliste, im Fachjargon Software Bill of Materials genannt. Diese dokumentiert sämtliche Komponenten und Abhängigkeiten einer Software, was die Wartbarkeit verbessert und die Transparenz über potenzielle Sicherheitsrisiken massiv erhöht. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität gewahrt, denn die Beschaffung herkömmlicher, proprietärer Software ist weiterhin möglich. Die Verwaltung wird also nicht in ein neues Korsett gezwungen, sondern erhält die Freiheit, je nach Bedarf die technologisch sinnvollste Lösung zu wählen.
Besonders effizient zeigt sich die Umsetzung der neuen Standards durch ein digitales Vertragserstellungstool. Dies ermöglicht eine lückenlose und barrierefreie Digitalisierung des gesamten Beschaffungsprozesses von Anfang bis Ende. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder betont, dass einheitliche Standards die Beschaffung nicht nur rechtssicherer, sondern vor allem deutlich schneller machten. Damit der Sprung in die Praxis gelingt, ist nun die Sensibilisierung der Beschaffungsstellen vor Ort entscheidend. Verbände wie die Open Source Business Alliance (OSB Alliance), die den Prozess mit ihrer Expertise begleitet haben, sehen hier eine zentrale Aufgabe für die kommende Zeit. Die neuen Unterlagen stehen ab sofort kostenfrei online bereit. Sie sollen den Beginn einer neuen, offeneren Ära in der staatlichen IT-Landschaft markieren.
Stefan Krempl
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