Damit die digitale Brieftasche planmäßig am 2. Januar an den Start gehen kann, will das Digitalressort mit einem neuen "Identitätengesetz" die rechtlichen Grundlagen schaffen.
Die Bundesregierung treibt die Vorbereitungen für die Einführung der EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) voran. Ziel der zugrunde liegenden EU-Verordnung ist es, Bürgern und Unternehmen sichere, vertrauenswürdige und nahtlose elektronische Transaktionen über Grenzen hinweg zu ermöglichen. Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für ein "Digitale Identitätengesetz" (DIdG) werden die notwendigen nationalen Weichen gestellt, um die europäischen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Herzstück des Vorhabens ist die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen Bundesbehörden. Das BMDS übernimmt dabei laut dem Entwurf die Federführung und ist primär für die Bereitstellung der Wallet-Anwendung sowie die Übermittlung erforderlicher Informationen an die EU-Kommission verantwortlich. Es stellt zudem sicher, dass Personenidentifizierungsdaten ordnungsgemäß verknüpft werden. Das Ressort behält sich dabei eine gewisse Flexibilität vor: Die Wallet kann entweder unmittelbar staatlich, im Auftrag oder durch die Anerkennung privater Anbieter bereitgestellt werden.
Ein weiterer zentraler Akteur im neuen Ökosystem ist das Bundesverwaltungsamt. Ihm soll die Aufgabe zukommen, die notwendigen Validierungsmechanismen bereitzustellen. Ferner ist es dem Plan nach für die Registrierung der sogenannten vertrauenden Beteiligten zuständig. Das sind jene Stellen und Unternehmen, die die Brieftasche für Identitätsnachweise ihrer Kunden akzeptieren wollen. Dafür führt das Bundesverwaltungsamt eine zentrale Liste, um Transparenz und Sicherheit im System zu gewährleisten.
Für die technische Sicherheit und die Überwachung der Standards rückt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Fokus. Die Behörde ist für die Einrichtung und Steuerung der nationalen Zertifizierungssysteme zuständig. Sie überwacht die Gültigkeit der Zertifizierungen, reagiert auf Sicherheitsverletzungen und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter. Damit soll sichergestellt werden, dass die EUDI-Wallet das geforderte hohe Sicherheitsniveau dauerhaft erfüllt und das Vertrauen der Nutzer rechtfertigt.
Die Aufsicht über den gesamten Rahmen der digitalen Brieftasche übernimmt die Bundesnetzagentur. Sie fungiert als einheitliche Anlaufstelle und muss gegenüber der EU Bericht erstatten. Durch diese Aufteilung der Kompetenzen will das BMDS eine robuste und rechtssichere Infrastruktur schaffen.
Die Einführung der Brieftasche verspricht Erleichterungen im Alltag. Nutzer sollen damit nicht nur ihre Identität nachweisen, sondern auch elektronische Attributsbescheinigungen – wie Bildungsnachweise oder Führerscheine – auf dem Smartphone speichern und verwalten können. Besonders hervorzuheben ist die Integration qualifizierter elektronischer Signaturen, mit denen Verträge künftig mobil und rechtssicher unterzeichnet werden könnten.
Finanziell ist das Projekt ein Kraftakt: Für die Entwicklung der Infrastruktur und den Aufbau des Ökosystems veranschlagt das BMDS bis Ende 2026 Kosten von rund 69,5 Millionen Euro. Langfristig erwartet es aber deutliche Effizienzgewinne in der Verwaltung und signifikante Einsparungen in der Wirtschaft durch standardisierte, medienbruchfreie Prozesse. Für die Bürger soll die Nutzung der Wallet freiwillig und kostenlos bleiben.
Stefan Krempl
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