Montag, 23. März 2026

Briten-Exit beim Copyright: London lässt KI-Entwickler und Künstler im Regen stehen

Statt klarer Regeln für das KI-Training und den Schutz von Werken setzt die britische Regierung auf Abwarten – und überlässt die Zukunft der Kreativwirtschaft den Gerichten.

In der hitzigen Debatte über das Urheberrecht im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz wählt Großbritannien vorerst den Weg des geringsten Widerstands: das Abwarten. Der lang erwartete „Report on Copyright and Artificial Intelligence“ der Ministerien für Wissenschaft und Kultur liefert zwar eine umfassende Bestandsaufnahme, lässt jedoch konkrete Gesetzesreformen fast vollständig vermissen. Anstatt Fakten zu schaffen, setzt die Regierung auf die Beobachtung internationaler Entwicklungen und künftiger Präzedenzfälle. Damit wird das Problem, wie der Schutz von geistigem Eigentum mit dem Hunger der KI-Modelle nach Trainingsdaten vereinbart werden kann, auf unbestimmte Zeit vertagt.

Ein zentraler Kurswechsel zeichnet sich laut dem Bericht bei den Ausnahmen fürs Datenschürfen ab. Noch vor einiger Zeit liebäugelte die britische Exekutive mit einer weitreichenden Ausnahme für Text- und Datamining (TDM). Diese sollte es KI-Anbietern erlauben, geschützte Werke ohne explizite Erlaubnis für das Training ihrer Modelle zu verwenden. Dieser Plan ist nun endgültig vom Tisch. Die kreative Branche hatte massiven Widerstand geleistet und vor einer Entwertung ihrer Arbeit gewarnt. Nur drei Prozent der Konsultationsteilnehmer – primär aus dem Technologiesektor – unterstützten den Vorschlag.

Ein neuer gesetzlicher Rahmen fürs KI-Training ist dennoch nicht in Sicht. Die Regierung argumentiert, dass die Beweislage über die tatsächlichen Auswirkungen von Urheberrechtsreformen auf die KI-Investitionen im Land noch zu unsicher sei. Stattdessen wolle man abwarten, wie Gerichte in laufenden Verfahren, etwa im Fall Getty Images gegen Stability AI, über die Zulässigkeit von Trainingsdaten entscheiden. Man verlässt sich also auf Gesetzestexte aus den 1980er Jahren, um die Technologie von morgen zu bändigen.

Ein weiterer umstrittener Punkt ist die rechtliche Einordnung von rein computergenerierten Werken. Das britische Gesetz enthält mit Sektion 9(3) des Copyright, Designs and Patents Act eine weltweit seltene Bestimmung, nach der bei Werken ohne menschlichen Urheber diejenige Person als Autor gilt, die die notwendigen Vorkehrungen für die Entstehung getroffen hat. Diese Regelung steht aber in einem Spannungsverhältnis zum modernen Originalitätsbegriff, der eigentlich die eigene geistige Schöpfung eines Menschen voraussetzt.

Die Regierung räumt diesen Widerspruch ein, sieht aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Während sie bei KI-gestützten Arbeiten weiterhin von menschlichem Urheberrecht ausgeht, bleibt der Status von rein prompt-basierten Ergebnissen in einer juristischen Grauzone. Langfristig zieht die Exekutive sogar in Erwägung, diese Bestimmung ganz zu streichen, um die menschliche Kreativität gezielter zu schützen und rein maschinelle Erzeugnisse vom Schutz auszuschließen.

In puncto Transparenz zeigt sich London auffallend zurückhaltend. Während die EU mit dem AI Act bereits Offenlegungspflichten für Trainingsdaten eingeführt hat, setzt Großbritannien vorerst auf freiwillige Branchenstandards und bewährte Praxisbeispiele. Man wolle die KI-Entwicklung nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Hürden bremsen, heißt es im Bericht. Dies dürfte vor allem die KI-Entwickler freuen, die einen hohen Aufwand bei der Prüfung von Opt-out-Wünschen der Rechteinhaber fürchten.

Bewegung gibt es dagegen beim Thema Digital Replicas. Angesichts der Zunahme von KI-generierten Stimmenimitationen und Deepfakes prüft die Regierung die Einführung eines neuen Persönlichkeitsrechts. Bisher existiert hier nur ein lückenhaftes Patchwork aus Datenschutz, Markenrecht und Klagemöglichkeiten wegen Verleumdung. Ein eigenständiges Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme könnte für Klarheit sorgen. Es birgt aber die Gefahr, über die KI-Thematik hinaus weitreichende juristische Folgen zu haben und im parlamentarischen Prozess steckenzubleiben.

Die Entscheidung, die Lösung der Konflikte zwischen Rechteinhabern und KI-Entwicklern den Gerichten zu überlassen, enttäuscht Beobachter. Es fehle an einer klaren politischen Richtung, ob KI den britischen Markt eher beflügeln oder die heimische Kreativwirtschaft zerstören werde. Der Status quo diene derzeit niemandem: KI-Entwickler meiden den Standort wegen der rechtlichen Unsicherheit, während Urheber ihre Rechte kaum gegen im Ausland trainierte Modelle durchsetzen können. Ohne ein mutiges Signal des Parlaments bleibe der britische KI-Standort vorerst in einer Sackgasse.

Stefan Krempl

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