Mittwoch, 25. März 2026

Krisen-Hardware: Bundesregierung plant Notfall-Regeln für Funk und Elektronik

Ein Gesetzentwurf der Exekutive soll die Lieferfähigkeit von Elektronik in Krisenzeiten sichern, indem Zulassungsregeln bei Binnenmarkt-Notfällen flexibilisiert werden.

Die Lehren aus der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen massiven Störungen globaler Lieferketten werfen in Berlin lange Schatten. Um in künftigen Ausnahmesituationen nicht erneut vor leeren Regalen oder blockierten Häfen zu stehen, hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht, der tief in die Zulassungsverfahren für elektronische Geräte und Funkanlagen eingreift. Im Kern geht es darum, den Warenfluss von als „krisenrelevant“ eingestuften Produkten auch dann aufrechtzuerhalten, wenn die regulären bürokratischen Mühlen der EU-Konformitätsbewertung aufgrund eines Notfalls stillstehen oder zu langsam mahlen.

Die Initiative dient der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie und betrifft zwei zentrale Säulen der Hardware-Regulierung: das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) und das Funkanlagengesetz (FuAG). Beide stellen im Normalbetrieb sicher, dass das Smartphone nicht den Herzschrittmacher stört und die WLAN-Antenne nur auf den vorgesehenen Frequenzen funkt. Doch was im Alltag die Sicherheit garantiert, kann in einer Krise zum Nadelöhr werden. Wenn Prüflabore schließen müssen oder Lieferwege für Standardbauteile wegbrechen, könnten wichtige Geräte nach aktueller Rechtslage nicht mehr rechtzeitig in Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie technisch einwandfrei funktionieren.

Hier setzt das neue „Notfallverfahren“ an. Sobald die EU-Kommission offiziell einen sogenannten Binnenmarktnotfall ausruft, sollen Sonderregeln in Kraft treten. Eine der Änderungen betrifft die Konformitätsvermutung. Bisher müssen Geräte strikt harmonisierten Normen entsprechen, um das CE-Kennzeichen tragen zu dürfen. Künftig kann die Kommission in Krisenzeiten alternative Spezifikationen festlegen. Entspricht ein Gerät diesen Notfall-Vorgaben, darf es als krisenrelevante Ware in den Handel kommen. Interessant dabei ist die Vertrauensschutz-Regelung: Werden solche Geräte während einer Krise rechtmäßig in den Markt eingeführt, dürfen sie dort auch nach dem Ende des Notfalls bleiben und müssen nicht etwa zurückgerufen oder nachzertifiziert werden, sofern von ihnen keine Gefahr für die Sicherheit ausgeht.

Weitreichend sind die Pläne für den Funksektor. Hier sieht der Entwurf sogar nationale Alleingänge der Bundesnetzagentur vor. Die Behörde soll in Notzeiten die Befugnis erhalten, das Inverkehrbringen bestimmter Funkanlagen auf Antrag per Ausnahmegenehmigung zu erlauben, selbst wenn die vorgeschriebene Prüfung durch eine „notifizierte Stelle“ noch nicht abgeschlossen oder gar nicht möglich ist. Der Hersteller übernimmt in diesem Fall die volle Verantwortung für die Einhaltung der Grundanforderungen. Ein wichtiger optischer Unterschied bleibt jedoch bestehen: Solche Notfall-Geräte dürfen ausdrücklich keine CE-Kennzeichnung tragen. Stattdessen müssen sie einen klaren, deutschsprachigen Hinweis tragen, dass sie als krisenrelevante Waren unter Sonderbedingungen in Verkehr gebracht wurden. Wer hier schummelt und trotz Sondergenehmigung ein CE-Logo aufklebt, dem drohen empfindliche Bußgelder, die mit dem neuen Gesetz ebenfalls im Katalog der Ordnungswidrigkeiten verankert werden.

Für die Marktüberwachung bedeutet dies eine Priorisierung. Die Regulierungsbehörde wird gesetzlich dazu angehalten, ihre Ressourcen im Krisenfall primär auf die Überprüfung dieser krisenrelevanten Waren zu konzentrieren und zudem die Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten logistisch und personell zu unterstützen. Damit soll verhindert werden, dass die notwendige Flexibilität bei der Zulassung zu Lasten der technischen Sicherheit im Funkraum geht.

Trotz der Komplexität der neuen Regeln betont die Exekutive, dass für Bürger und Unternehmen im „Normalbetrieb“ keine Mehrbelastungen entstünden. Es handele sich um ein Vorsorgeinstrument, das wie eine Brandschutztür funktioniere: Die Regierung hofft, sie nie zu brauchen, aber im Ernstfall muss sie vorhanden sein. Für die Tech-Branche bedeutet der Entwurf vor allem Rechtssicherheit. Hersteller von kritischer Infrastruktur oder medizinnaher Elektronik erhalten durch die neuen Verfahren Wege, ihre Produkte auch in extremen Marktsituationen legal auszuliefern, ohne in juristische Grauzonen abzudriften.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen