Donnerstag, 5. März 2026

Überwachung: EU-Lisa schmiedet die biometrische Superdatenbank der EU

Die europäische IT-Agentur EU-Lisa treibt die Verschmelzung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern voran. Ein neuer Fahrplan bis 2030 ordnet die Überwachung neu.

Hinter den Kulissen der europäischen Sicherheitsarchitektur findet derzeit ein technologischer Kraftakt statt. Die in Tallinn ansässige EU-Behörde EU-Lisa arbeitet mit Hochdruck am "Projekt Interoperabilität". Ziel ist es, die bisher isolierten Datenbanken für Fahndungen, Asylsuchende und Visa-Anträge zu einem engmaschigen Netz zu verknüpfen. Kernstück dieser neuen Infrastruktur ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der bereits in Betrieb ist und mittels Künstlicher Intelligenz Gesichter und Fingerabdrücke mit bisher ungekannter Präzision und Geschwindigkeit abgleicht.

Das Projekt verschmilzt Schwergewichte wie das Schengener Informationssystem (SIS II), die Asyldatenbank Eurodac und das Visainformationssystem (VIS). Hinzu kommt das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April vollumfänglich installiert sein soll. Reisende mit Kurzzeitvisa werden dann bei jedem Grenzübertritt biometrisch erfasst – ihre Daten bleiben drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt das Reisegenehmigungssystem ETIAS, das auch visumsfreie Reisende zur Voranmeldung zwingt. Durch Komponenten wie den gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) und einen Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) entsteht eine der weltweit größten biometrischen Datenbanken. Allein das EES wird jährlich hunderte Millionen Datensätze verarbeiten.

Ein zentraler Bestandteil des neuen Fahrplans, den EU-Lisa im Februar konkretisierte, ist der Ausbau von Eurodac und SIS II mit Gesichtserkennungsfunktionen. Die rechtliche Grundlage für das erweiterte Eurodac wurde bereits im Mai 2024 im Rahmen des EU-Migrationspakets geschaffen. Ab Juni 2026 soll das System dabei helfen, die Bewegungen von Schutzsuchenden innerhalb des Schengen-Raums lückenlos nachzuverfolgen. Auch im SIS II, wo ein Großteil der Daten Personen betrifft, deren Asylantrag abgelehnt wurde, soll die Gesichtserkennung bald Realität werden. Ein präziser Zeitplan hierfür wird laut Netzpolitik.org im Laufe dieses Jahres erstellt.

Parallel dazu wird das Visasystem bis 2030 komplett erneuert. Die neue Plattform "EU-VAP" soll Visa-Anträge digitalisieren und automatisch prüfen. Dabei findet ein Abgleich mit fast allen verfügbaren EU-Systemen sowie Europol-Datenbanken statt. Doch die Überwachung endet nicht an den Außengrenzen: Über die "Prüm II"-Verordnung werden auch nationale Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern vernetzt. Ab Mitte 2027 können Ermittler schengenweit nach dem Treffer-Prinzip Abfragen starten. Die Kosten für diese Infrastruktur sind gewaltig: Allein für die Interoperabilitäts-Komponenten und Eurodac sind in den kommenden Jahren dreistellige Millionenbeträge reserviert.

Die Vernetzung reicht künftig über die EU-Grenzen hinaus. Während die Ukraine bereits Daten von 200.000 Personen an Europol übermittelt hat, um Einreiseverbote zu erwirken, fordern die USA einen direkten Preis für die visumsfreie Einreise europäischer Bürger. Das Abkommen "Enhanced Border Security Partnership" (EBSP) sieht vor, dass US-Behörden automatisierten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken wie die deutsche INPOL-Datei erhalten. Betroffen wären Millionen von Menschen, insbesondere Asylsuchende. Staaten, die dieses Abkommen bis Ende 2026 nicht unterzeichnen, droht der Ausschluss aus dem US-Visa-Waiver-Programm. Die EU-Kommission verhandelt hierzu derzeit noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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