Freitag, 27. März 2026

Kampf gegen Deepfakes: Bundesrat verlangt härtere Strafen für digitale Gewalt

Mit einer Entschließung drängt die Länderkammer auf ein striktes digitales Gewaltschutzgesetz und die Schließung rechtlicher Grauzonen im Netz.

Die digitale Welt ist längst kein rechtsfreier Raum mehr, doch für die Opfer von bildbasierter sexualisierter Gewalt fühlen sich die bestehenden Hürden oft noch unüberwindbar an. In seiner Plenarsitzung am Freitag hat der Bundesrat ein Signal in Richtung Bundesregierung und Bundestag gesendet. Mit einer Entschließung unter dem Titel „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt“ verurteilt die Länderkammer alle Formen sexualisierter Übergriffe im NetzDabei heben die Ländervertreter insbesondere die Herstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes hervor, die zunehmend zur Waffe gegen Frauen und Mädchen instrumentalisiert werden.

Die politische Botschaft hinter dem Antrag, den maßgeblich Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben hat: Digitale Gewalt ist kein „Phänomen zweiter Klasse“Der Bundesrat stellt explizit fest, dass die psychischen und sozialen Auswirkungen dieser Taten der physischen Gewalt in nichts nachstehenIn der Begründung wird deutlich, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss, die weit über die bloße Strafverfolgung hinausgehtEs brauche ein verzahntes System aus Prävention, verbessertem Opferschutz und einer massiven Stärkung der Medienkompetenz in allen Bevölkerungsschichten, heißt es.

Im Zentrum des Appells steht das geplante digitale Gewaltschutzgesetz der BundesjustizministerinDer Bundesrat begrüßt dieses Vorhaben zwar ausdrücklich, mahnt aber eine zügige Verabschiedung und konkrete Verschärfungen an. Entscheidender Punkt ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands für persönlichkeitsrechtsverletzende Deepfakes. Bisher bewegen sich Täter oft in juristischen Nischen, da die Manipulation von Bildmaterial nicht immer lückenlos durch bestehende Paragrafen abgedeckt wird. Zudem fordert die Länderkammer, dass auch das unbefugte Anfertigen sexualisierter Aufnahmen in der Öffentlichkeit – etwa bei sexuell konnotierten, aber durch Kleidung bedeckten Körperbereichen – sowie das nicht einvernehmliche Teilen intimer Bilder wirksam sanktioniert werden.

Wie schmerzhaft und langwierig der Kampf gegen solche Übergriffe sein kann, zeigt der prominente Fall der Moderatorin Collien Fernandes. Sie wurde Opfer von Deepfake-Pornografie und machte öffentlich, wie schwierig es ist, gegen die Verbreitung solcher KI-generierten Inhalte vorzugehen. Ihr Lautwerden verdeutlichte einer breiten Öffentlichkeit, dass es nicht nur um technische Spielereien geht, sondern um die gezielte Zerstörung von Biografien und Reputationen.

Genau hier will der Bundesrat ansetzen und verlangt für Betroffene wirksame zivilrechtliche InstrumenteEs dürfe nicht sein, dass Opfer monatelang auf die Löschung rechtswidriger Inhalte warteten oder an der Sperrung von Accounts scheiterten. Die Forderung nach einer schnellen Sperrmöglichkeit soll den Druck auf Plattformbetreiber erhöhen.

Dass die Länder hier eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, belegen die Verweise auf die vergangenen Jahre. Bereits im Juli 2024 sowie erneut im Juli 2025 hatte der Bundesrat eigene Gesetzentwürfe zum Schutz vor Deepfakes in den Bundestag eingebrachtDie Erwartungshaltung gegenüber der Bundesregierung ist dementsprechend hoch: Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sollen unbedingt in den geplanten Entwurf des Justizministeriums einfließen.

Obwohl die Entschließung für die Bundesregierung rechtlich nicht bindend ist, erhöht sie den politischen Druck. Die Initiative der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), macht deutlich, dass die Länder nicht länger bereit sind, bei der schleppenden Gesetzgebung zuzusehen.

Stefan Krempl

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