Dienstag, 10. März 2026

Digitaler Gegenschlag: SPD bremst Dobrindts Pläne für „Hackbacks“ aus

Sicherheitsbehörden wie das BKA sollen laut Innenminister Dobrindt im Netz offensiv agieren dürfen, doch der Koalitionspartner SPD warnt vor unkalkulierbaren Risiken und Eskalationsgefahren.

Die Fronten im digitalen Raum verhärten sich, und das nicht nur zwischen Staaten, sondern zunehmend auch innerhalb der Bundesregierung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt sein Vorhaben voran, die deutsche Cyberabwehr massiv aufzurüsten. Angesichts einer veränderten Weltlage und der stetigen Bedrohung durch hybride Angriffe – insbesondere aus Russland – sieht der Christsoziale die Zeit für eine „Zeitenwende“ in der Cybersicherheit gekommen. Sein Plan: Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig nicht mehr nur zuschauen und Spuren sichern dürfen, sondern aktiv in fremde IT-Systeme eingreifen. Doch genau hier zieht der Koalitionspartner SPD nun eine deutliche rote Linie.

Im Kern der Debatte stehen die sogenannten „Hackbacks“. Dieser Begriff beschreibt digitale Gegenangriffe, bei denen Ermittler in die Infrastruktur der Angreifer eindringen, um dort Daten zu löschen, Systeme abzuschalten oder gar eigene Schadsoftware zu verbreiten. Was für das Innenministerium nach notwendiger Verteidigung klingt, ist für viele SPD-Innenpolitiker ein brandgefährliches Spiel mit dem Feuer. Johannes Schätzl, einer der profilierten Digitalexperten der SPD-Fraktion, lässt an seiner Ablehnung keinen Zweifel. Für ihn sind Hackbacks kein Mittel der Wahl, wie er gegenüber dem Tagesspiegel ausführte.

Die Skepsis der Sozialdemokraten speist sich vor allem aus der technischen Realität des Netzes. Die eindeutige Identifizierung eines Angreifers, die sogenannte Attribution, ist ein langwieriger Prozess. Oft dauert es Monate oder sogar Jahre, bis zweifelsfrei feststeht, wer hinter einer Attacke steckt. Im digitalen Raum ist es ein Leichtes, falsche Fährten zu legen und den Angriff so aussehen zu lassen, als käme er von einem unbeteiligten Dritten.

Schätzl warnt daher eindringlich davor, dass vorschnelle Reaktionen Unbeteiligte treffen könnten. Wer in der Hitze des Gefechts zurückschlägt und dabei die falsche Infrastruktur trifft, riskiert nicht nur zivile Kollateralschäden, sondern im schlimmsten Fall eine internationale Eskalation. Wenn staatliche Stellen aktiv in ausländische Netze eingreifen, verschwimmt die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und kriegerischer Handlung.

Ungeklärte Verantwortlichkeiten und rechtliche Grauzonen

Ein weiterer wunder Punkt im Gesetzentwurf ist die Frage der Haftung. Wenn das BKA bei einem Hackback versehentlich ein Krankenhausnetzwerk lahmlegt oder kritische Infrastruktur beschädigt, bleibt nach dem aktuellen Entwurf völlig unklar, wer die rechtliche Verantwortung trägt. Für die SPD ist dieser Mangel an Rechtssicherheit nicht hinnehmbar. Die Fraktion pocht darauf, dass Cyberabwehr internationale Rechtsnormen nicht aushöhlen darf. Zivile Infrastrukturen müssten unter allen Umständen geschützt bleiben.

Bisher war den deutschen Behörden ein solch aktives Eingreifen nur in extremen Ausnahmefällen gestattet, etwa zur Abwehr von internationalem Terrorismus. Dobrindts Vorstoß würde diese Befugnisse drastisch erweitern. So sollen künftig auch Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet werden können, Datenströme nach Anweisung der Polizei umzuleiten oder zu blockieren. Kritiker sehen darin einen tiefgreifenden Eingriff in die Netzneutralität und die Privatsphäre der Nutzer.

Dobrindt verteidigt seine Pläne mit dem Verweis auf die technologische Überlegenheit der Gegner. Er strebt den Aufbau eines „Cyber Dome“ nach israelischem Vorbild an – ein digitales Schutzschild, das Angriffe bereits im Keim ersticken soll. Ein entsprechender Pakt wurde bereits während einer Reise nach Israel mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu besiegelt.

Doch der Weg durch den Bundestag wird für das Gesetz steinig. Bevor das Kabinett dem Entwurf zustimmt, müssen die Bedenken der SPD ausgeräumt werden. Auch aus der Opposition hagelt es Einwände. Konstantin von Notz (Grüne) hob hervor, dass die verfassungsrechtlichen Hürden für Hackbacks extrem hoch seien. Aktuell läuft die Verbändeanhörung, in der auch Wissenschaftler und Gewerkschaften ihre Einschätzungen abgeben können.

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