Wegen Verletzungen der Urheberrechte am "Kleinen Drachen Kokosnuss" zieht Random House gegen OpenAI vor Gericht und fordert faire Bedingungen für menschliche Kreative.
Der juristische Druck auf die Entwickler generativer künstlicher Intelligenz wächst in Deutschland weiter. Die Penguin Random House Verlagsgruppe (PRH) hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München Klage gegen den europäischen Ableger von OpenAI mit Sitz in Irland eingereicht. Im Zentrum des Verfahrens stehen die Werke des Autors und Illustrators Ingo Siegner, dessen populäre Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" laut dem Verlag massiv durch ChatGPT zweckentfremdet wird. Experten gehen von einem Verfahren mit Signalwirkung für die gesamte Kreativbranche aus, da es die Kernfrage berührt, wie Immaterialgüterrechte im Zeitalter großer Sprachmodelle geschützt werden können.
Die Vorwürfe der Verlagsgruppe wiegen schwer. Laut PRH gibt ChatGPT bereits auf einfache Nutzeranfragen hin Inhalte aus Siegners geschützten Werken in erkennbarer Form wieder. Brisant ist die visuelle Komponente, denn der Bot erzeuge Illustrationen der Drachenfigur, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sähen. Über die bloße Wiedergabe hinaus gehe das System proaktiv einen Schritt weiter: ChatGPT mache eigeninitiativ Vorschläge für druckfertige Manuskripte, erstelle rechtsverletzende Cover sowie Klappentexte und liefere Anleitungen, wie diese KI-generierten Plagiate auf Selfpublishing-Plattformen hochgeladen werden könnten.
Für den Verlag sind dies klare Indizien für eine unrechtmäßige Nutzung der Daten schon zu Trainingszwecken. Die Rede ist von "Memorisierung": Das KI-Modell hat die geschützten Inhalte während der Entwicklung so tief verinnerlicht, dass es sie fast wie eine Kopie aus einem Speicher abrufen kann. Aus Sicht von Penguin Random House stellt dieser Output eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar, die sowohl die Urheberrechte des Autors als auch die exklusiven Verwertungsrechte des einschlägigen Verlags cbj verletzt. Vor dem Gang vor Gericht hatte PRH OpenAI zur Unterlassung und Auskunftserteilung aufgefordert. Diesem Ansinnen war das US-Unternehmen jedoch nicht nachgekommen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Klage betrifft die Transparenz gegenüber der Leserschaft. Der Verlag fordert Sicherungsmaßnahmen. Es gelte zu verhindern, dass menschliche Autorennamen für Inhalte missbraucht werden, die maßgeblich von einer Maschine stammen. Für Carina Mathern, Verlegerin und Mitglied der Geschäftsleitung bei Penguin Random House, bleibt menschliche Kreativität der Kern der Verlagsarbeit. Das Publishing-Haus sei zwar grundsätzlich offen für die Chancen der Technologie. Doch der Schutz des geistigen Eigentums habe oberste Priorität, um faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern.
Rückendeckung erhält die Verlagsgruppe vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Hauptgeschäftsführer Peter Kraus vom Cleff bezeichnet den juristischen Schritt als notwendigen Regulierungsbeitrag. Er kritisiert, dass KI-Konzerne kaum offenlegen, mit welchen Daten sie ihre Modelle trainieren, und dafür auch keine Lizenzen erwerben. KI dürfe nicht auf Kosten derer wachsen, die die Inhalte erschüfen. Der Fall Ingo Siegner ist dabei strategisch klug gewählt, da der "Kleine Drache Kokosnuss" mit über 30 Bänden und zahlreichen Auszeichnungen zu den erfolgreichsten Marken im deutschen Kinderbuchmarkt gehört.
Die Klage in München ist kein Einzelfall. Erst kürzlich erzielte die Gema einen Teilerfolg gegen OpenAI, als das Landgericht München die Memorisierung von Liedtexten bekannter Künstler als Urheberrechtsverletzung wertete. Auch international geraten KI-Unternehmen unter Druck, wie etwa die Milliarden-Schadensersatzzahlungen von Anthropic in den USA zeigen. Pikant ist die Situation aber für die PRH-Muttergesellschaft Bertelsmann: Erst Anfang 2025 verkündete der Konzern eine strategische Zusammenarbeit mit OpenAI, um KI in Bereichen wie Marketing und Prozessoptimierung einzusetzen. Der aktuelle Rechtsstreit zeigt, dass technologische Kooperation dort endet, wo die exklusiven Inhalte der eigenen Autoren ohne Erlaubnis ausgebeutet werden.
Stefan Krempl
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